MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Der Bundesfinanzhof (BFH) hat kürzlich ein wegweisendes Urteil gefällt, das den Geltungsbereich des Auskunftsrechts nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) präzisiert. Dieses Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf die Art und Weise, wie Unternehmen und Behörden mit Anfragen zur Datenauskunft umgehen müssen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem kürzlich veröffentlichten Urteil klargestellt, dass das Auskunftsrecht nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht mit der Begründung abgelehnt werden kann, dass die Bereitstellung der angeforderten Informationen einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung des Auskunftsrechts als zentrales Element des Datenschutzes in der Europäischen Union.
In dem Fall, der dem Urteil zugrunde liegt, forderte ein Vorstand einer Aktiengesellschaft von einem Finanzamt die Herausgabe aller über ihn gespeicherten Informationen. Das Finanzamt hatte zunächst nur teilweise Auskunft erteilt und sich auf den hohen Aufwand berufen, der mit der vollständigen Bereitstellung der Daten verbunden sei. Der BFH entschied jedoch, dass ein solches Argument nicht ausreicht, um das Auskunftsrecht zu beschränken.
Diese Entscheidung des BFH steht im Einklang mit früheren Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der das Auskunftsrecht ebenfalls weit auslegt. Der EuGH hatte bereits in der Vergangenheit betont, dass das Recht auf Auskunft ein wesentlicher Bestandteil des Schutzes der Privatsphäre von Bürgern in der EU ist. Es ermöglicht den Betroffenen, die Kontrolle über ihre persönlichen Daten zu behalten und sicherzustellen, dass diese rechtmäßig verarbeitet werden.
Das Urteil des BFH hat auch Auswirkungen auf die Praxis von Unternehmen und Behörden. Sie müssen nun sicherstellen, dass sie in der Lage sind, umfassende Auskünfte zu erteilen, selbst wenn dies mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist. Dies könnte dazu führen, dass Unternehmen ihre internen Prozesse zur Datenverwaltung und -bereitstellung überdenken und anpassen müssen, um den Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden.
Für den betroffenen Vorstand bedeutet das Urteil, dass er nun die Möglichkeit hat, eine vollständige Auskunft über die gespeicherten Daten zu erhalten. Dies umfasst auch Informationen über automatisierte Entscheidungsfindungen und die Logik, die diesen zugrunde liegt. Der BFH hat den Fall zur erneuten Verhandlung an das Finanzgericht zurückverwiesen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen bereitgestellt werden.
Obwohl der Kläger in diesem Fall keinen Schadensersatz erhält, da er diesen erst im Revisionsverfahren beantragt hatte, zeigt das Urteil dennoch, dass das Auskunftsrecht ein starkes Instrument für den Schutz der persönlichen Daten ist. Unternehmen und Behörden müssen sich darauf einstellen, dass sie umfassende Auskünfte erteilen müssen, um den Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden.
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