BERLIN / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – In einem richtungsweisenden Urteil hat das Landgericht Berlin entschieden, dass die Plattform X der Organisation Democracy Reporting International (DRI) Zugang zu öffentlichen Daten gewähren muss. Diese Entscheidung fiel im Vorfeld der Bundestagswahl, um mögliche Wahlbeeinflussungen zu untersuchen.
Das Landgericht Berlin hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Plattform X der zivilgesellschaftlichen Organisation Democracy Reporting International (DRI) Zugang zu allen öffentlich verfügbaren Daten gewähren muss. Diese Entscheidung ist von großer Bedeutung, da sie es den Forschern ermöglicht, potenzielle Wahlbeeinflussungen im Vorfeld der Bundestagswahl zu untersuchen. Die Klage stützte sich auf den Digital Services Act (DSA), der große Plattformen verpflichtet, Forschern Zugang zu relevanten Daten zu gewähren.
Die Entscheidung des Gerichts wurde von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt, die die Klage eingereicht hatte. Laut GFF war ein schnelles Handeln erforderlich, um das Forschungsprojekt nicht zu gefährden, da die Zeit vor der Bundestagswahl entscheidend ist. Plattform X hatte sich zuvor geweigert, DRI Daten wie Reichweite oder Anzahl von Likes und Shares von Posts zur Verfügung zu stellen.
Artikel 40 des DSA verpflichtet große Plattformen, Forschern unverzüglich Zugang zu öffentlich verfügbaren Daten zu gewähren, um systemische Risiken zu untersuchen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Forscher und zivilgesellschaftliche Organisationen die Arbeitsweise von Plattformen überprüfen und ein Lagebild erstellen können. Die EU-Kommission hatte bereits im Vorjahr von 17 großen Online-Plattformen und Suchmaschinen eine Erklärung gefordert, wie sie den entsprechenden Datenzugang ermöglichen wollen.
Die Entscheidung des Berliner Gerichts wird als starkes Zeichen für den Grundrechtsschutz im digitalen Zeitalter gewertet. Simone Ruf von der GFF bezeichnete das Urteil als riesigen Fortschritt für die Forschungsfreiheit und die Demokratie. Michael Meyer-Resende, Geschäftsführer von DRI, betonte, dass der digitale Raum keine rechtsfreie Zone sei und er darauf vertraue, dass Plattform X schnell den geforderten Zugang gewähren wird.
Die EU-Kommission hatte bereits ein Verfahren gegen die Plattform X eingeleitet, um Verstöße gegen die Vorgaben für den Datenzugang für Forscher zu untersuchen. Diese Entwicklung zeigt, dass der Druck auf große Plattformen wächst, ihre Datenpolitik zu überdenken und den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Insgesamt stellt das Urteil einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Transparenz und des Grundrechtsschutzes im digitalen Raum dar. Es bleibt abzuwarten, wie Plattform X und andere betroffene Unternehmen auf diese rechtlichen Entwicklungen reagieren werden und welche Auswirkungen dies auf die zukünftige Datenpolitik haben wird.
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