MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat die Hoffnungen vieler Wirecard-Aktionäre auf Schadensersatz gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY gedämpft.
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Die Wirecard-Insolvenz hat nicht nur die Finanzwelt erschüttert, sondern auch Tausende von Anlegern in eine schwierige Lage gebracht. Viele von ihnen hatten gehofft, durch Schadensersatzklagen gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY zumindest einen Teil ihrer Verluste zurückzuerhalten. Doch das Bayerische Oberste Landesgericht hat nun entschieden, dass solche Ansprüche im Kapitalanleger-Musterverfahren nicht geltend gemacht werden können.
Die Richterin Andrea Schmidt erklärte, dass im Musterverfahren nur Klagen wegen falscher Information des Kapitalmarkts gebündelt werden können. Dies umfasst falsche Bilanzen und Pflichtmitteilungen an die Börse. Da EY die falschen Bilanzen von Wirecard nicht selbst veröffentlicht hat, sondern diese von Wirecard selbst stammten, sind Schadensersatzansprüche gegen EY in diesem Verfahren nicht statthaft.
Diese Entscheidung bedeutet jedoch nicht, dass Anleger grundsätzlich keine Möglichkeit haben, gegen EY zu klagen. Laut der Richterin müssen solche Klagen jedoch auf der Verletzung von Prüfungspflichten basieren und nicht auf der falschen Information des Kapitalmarkts. Dies eröffnet den Anlegern einen anderen rechtlichen Weg, der jedoch mit erheblichen Herausforderungen verbunden ist.
Der Anwalt der Musterkläger, Peter Mattil, kritisierte die Entscheidung des Gerichts scharf und kündigte an, Beschwerde beim Bundesgerichtshof einzulegen. Er bezeichnete die Entscheidung als „hundertprozentig falsch“ und sieht weiterhin Chancen für die Anleger, ihre Ansprüche durchzusetzen.
Parallel zu diesem zivilrechtlichen Verfahren läuft auch ein Strafprozess gegen den ehemaligen Vorstandschef von Wirecard, Markus Braun, und zwei Mitangeklagte. Diese müssen sich seit Dezember 2022 vor Gericht verantworten. Die strafrechtlichen Ermittlungen könnten zusätzliche Erkenntnisse liefern, die auch für die zivilrechtlichen Ansprüche der Anleger von Bedeutung sein könnten.
Das Musterverfahren soll die Rechtsprechung beschleunigen, indem es exemplarisch klärt, ob mehrere Kläger Anspruch auf Schadensersatz haben. Solange dieses Verfahren läuft, sind die individuellen Klagen der knapp 8.700 Anleger ausgesetzt. Nach Abschluss des Musterverfahrens muss das Landgericht München I in jedem einzelnen Fall die individuellen Details prüfen und entscheiden, ob und wie viel Schadensersatz den Klägern zusteht.
Die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts zeigt, wie komplex und langwierig der rechtliche Prozess für die Wirecard-Anleger ist. Während einige Anleger weiterhin auf eine Entschädigung hoffen, bleibt abzuwarten, wie sich die rechtlichen Auseinandersetzungen in den kommenden Monaten entwickeln werden.
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