BONN / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Das Bundeskartellamt hat Bedenken hinsichtlich Apples App Tracking Transparency (ATT) geäußert, die seit 2021 App-Anbieter verpflichtet, Nutzer um Erlaubnis zur Datenverfolgung zu bitten.



Apples App Tracking Transparency (ATT) hat seit ihrer Einführung im Jahr 2021 für Diskussionen gesorgt. Die Funktion zwingt App-Anbieter, Nutzer um Erlaubnis zu bitten, bevor sie deren Daten zu Werbezwecken verfolgen. Diese Maßnahme, die ursprünglich als Schritt zur Stärkung des Datenschutzes gefeiert wurde, steht nun im Fokus des Bundeskartellamts. Die Behörde äußerte Bedenken, dass die strengen Anforderungen von ATT nur für Drittanbieter gelten, während Apple selbst von diesen Regeln ausgenommen ist.

Das Bundeskartellamt sieht in dieser Praxis einen möglichen Verstoß gegen die Missbrauchsvorschriften für große Digitalunternehmen. Apple, das als Unternehmen mit überragender Marktmacht eingestuft wird, könnte durch die Bevorzugung eigener Dienste einen unfairen Wettbewerbsvorteil erlangen. Die Behörde betont, dass Apple über einen umfassenden Zugang zu werberelevanten Daten verfügt, die es für personalisierte Werbung im App Store nutzt, während anderen Unternehmen dieser Zugang erschwert wird.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Gestaltung der Einwilligungsabfragen. Während Nutzer bei Drittanbieter-Apps bis zu vier Abfragefenster durchlaufen müssen, sind es bei Apple-Apps maximal zwei. Dies könnte Nutzer dazu verleiten, der Datenverarbeitung durch Apple eher zuzustimmen als bei Drittanbietern. Zudem wird bemängelt, dass Apple sein eigenes First-Party-Tracking nicht als solches kennzeichnet, was die Transparenz weiter einschränkt.

Die Diskussion um ATT wirft auch Fragen zur Rolle von Datenschutz und Wettbewerb auf. Während Apple argumentiert, dass ATT den Datenschutz der Nutzer stärkt, sehen Kritiker darin eine Möglichkeit, die eigene Marktstellung zu festigen. Die enge Zusammenarbeit des Bundeskartellamts mit der Europäischen Kommission und anderen nationalen Wettbewerbsbehörden unterstreicht die Bedeutung dieses Themas auf europäischer Ebene.

Apple hat nun die Gelegenheit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung könnten weitreichende Folgen für die Gestaltung von Datenschutzrichtlinien und den Wettbewerb im digitalen Raum haben. Es bleibt abzuwarten, wie Apple auf die Bedenken reagiert und ob Anpassungen an ATT vorgenommen werden, um den Wettbewerb zu fördern und gleichzeitig den Datenschutz zu gewährleisten.

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Apples Tracking-Schutz: Wettbewerbsbedenken des Bundeskartellamts
Apples Tracking-Schutz: Wettbewerbsbedenken des Bundeskartellamts (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)

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