KARLSRUHE / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe befasst sich mit der Frage, ob Apple eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat. Diese Einstufung könnte weitreichende Folgen für den Technologiekonzern haben.



In der digitalen Welt, in der große Technologiekonzerne zunehmend unter die Lupe genommen werden, steht Apple nun im Zentrum der Aufmerksamkeit des Bundesgerichtshofs (BGH). Die zentrale Frage ist, ob der iPhone-Hersteller eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb besitzt. Diese Einstufung könnte den Konzern einer strengeren Missbrauchsaufsicht unterwerfen, was erhebliche Auswirkungen auf seine Geschäftspraktiken hätte.

Das Bundeskartellamt hat bereits festgestellt, dass Apple eine solche Bedeutung hat, was bedeutet, dass der Konzern unter strengerer Beobachtung stehen würde. Diese Einschätzung basiert auf der Annahme, dass Apple auf mehreren Märkten, von Smartphones über Betriebssysteme bis hin zu App-Stores, marktbeherrschend ist. Der Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten und die erhebliche Finanzkraft des Unternehmens spielen dabei eine entscheidende Rolle.

Apple hingegen wehrt sich gegen diese Einstufung und argumentiert, dass die Behörde den Wettbewerb, dem Apple in Deutschland ausgesetzt ist, falsch darstellt. Der Konzern betont, dass sein Geschäftsmodell die Privatsphäre und Sicherheit der Nutzer in den Mittelpunkt stellt und dass die Angebote von Apple nicht künstlich in getrennte Märkte unterteilt werden sollten.

Das Verfahren vor dem BGH könnte weitreichende Folgen haben. Sollte das Gericht der Einschätzung des Bundeskartellamts folgen, könnte dies das Verfahren gegen bestimmte Praktiken von Apple beschleunigen. Ein Beispiel ist die Untersuchung der Tracking-Regelung für Drittanbieter-Apps, bei der Apple-Nutzer bei der Verwendung von Drittanbieter-Apps extra dem Tracking zustimmen müssen, während dies bei Apple-eigenen Apps nicht der Fall ist.

Die rechtlichen Grundlagen für diese Untersuchung liegen in einer Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) aus dem Jahr 2021. Diese Reform ermöglicht es dem Bundeskartellamt, leichter gegen große Digitalunternehmen vorzugehen, die über Grenzen zwischen verschiedenen Marktbereichen hinweg für den Wettbewerb bedeutsam sind. Die Schnelllebigkeit digitaler Märkte soll so auch im Kartellrecht berücksichtigt werden.

Das Verfahren sieht zwei Stufen vor. Zunächst kann das Bundeskartellamt feststellen, dass ein Unternehmen eine überragende marktübergreifende Bedeutung hat. In der zweiten Stufe erhält die Behörde besondere Befugnisse, um gegen das Unternehmen vorzugehen, beispielsweise indem es ihm verbietet, eigene Angebote auf seiner Webseite gegenüber denen von Wettbewerbern zu bevorzugen.

Bislang wurden fünf Digital-Giganten als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung eingestuft: Alphabet, Meta, Amazon, Microsoft und Apple. Während die Entscheidungen für die anderen Unternehmen bereits rechtskräftig sind, steht die Entscheidung für Apple noch aus. Der Ausgang des Verfahrens könnte einen Präzedenzfall für die Regulierung großer Technologiekonzerne in Deutschland darstellen.

Apple vor dem Bundesgerichtshof: Wettbewerbshüter im Fokus
Apple vor dem Bundesgerichtshof: Wettbewerbshüter im Fokus (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)

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