HEILBRONN / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Der Begriff ‘Digital Native’ in Stellenanzeigen kann teuer werden, wie ein aktueller Fall aus Heilbronn zeigt. Ein Sportartikelhändler wurde zur Entschädigung verurteilt, nachdem ein qualifizierter Bewerber aufgrund seines Alters diskriminiert wurde.
Die Verwendung des Begriffs ‘Digital Native’ in Stellenanzeigen kann zu rechtlichen Konsequenzen führen, wie ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg zeigt. Ein Sportartikelhändler aus Heilbronn musste einem abgelehnten Bewerber eine Entschädigung zahlen, da dieser aufgrund seines Alters diskriminiert wurde. Der Begriff ‘Digital Native’ impliziert, dass Bewerber gesucht werden, die mit digitaler Technologie aufgewachsen sind, was ältere Generationen ausschließt.
Der Begriff ‘Digital Native’ wurde 2001 von Marc Prensky eingeführt, um Menschen zu beschreiben, die mit digitalen Technologien wie Computern und dem Internet aufgewachsen sind. Diese Definition schließt ältere Generationen, die als ‘Digital Immigrants’ bezeichnet werden, aus. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet jedoch die Benachteiligung aufgrund des Alters, was auch im Bewerbungsverfahren gilt.
Im vorliegenden Fall hatte sich ein 1972 geborener Diplom-Wirtschaftsjurist auf eine Stelle als Manager Corporate Communications beworben. Die Stellenanzeige hatte explizit nach einem ‘Digital Native’ gesucht, was das Gericht als Altersdiskriminierung wertete. Der Bewerber forderte eine Entschädigung in Höhe von fünf Monatsgehältern, erhielt jedoch eine geringere Summe zugesprochen.
Das Unternehmen argumentierte, dass der Bewerber nicht aufgrund seines Alters, sondern wegen Überqualifikation und hoher Gehaltsvorstellungen abgelehnt wurde. Das Gericht sah dies anders und stellte fest, dass die Formulierung der Stellenanzeige einen klaren Altersbezug hatte, der durch Begriffe wie ‘Teambuddy’ und ‘dynamisches Team’ verstärkt wurde.
Das Urteil des Landesarbeitsgerichts bestätigt, dass der Begriff ‘Digital Native’ in Stellenanzeigen als diskriminierend angesehen werden kann, wenn er impliziert, dass nur jüngere Bewerber in Frage kommen. Dies könnte weitreichende Auswirkungen auf die Formulierung von Stellenanzeigen haben, insbesondere in der Technologiebranche, wo digitale Kompetenzen oft vorausgesetzt werden.
Der Sportartikelhändler hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, jedoch ohne Erfolg. Das Gericht ließ keine weitere Revision zu, was die Bedeutung des Urteils unterstreicht. Unternehmen sollten daher bei der Formulierung von Stellenanzeigen darauf achten, keine Altersdiskriminierung zu betreiben, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
In der englischsprachigen Literatur wird häufig das Jahr 1981 als Grenze für ‘Digital Natives’ genannt. Dies zeigt, dass der Begriff nicht nur in Deutschland, sondern auch international kritisch betrachtet wird. Unternehmen müssen sich der rechtlichen Risiken bewusst sein, die mit der Verwendung solcher Begriffe verbunden sind.
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