MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – In einem wegweisenden Urteil hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschieden, dass die Verwendung des Begriffs ‘Digital Native’ in Stellenanzeigen eine Form der Altersdiskriminierung darstellt.
Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 7. November 2024 hat für Aufsehen gesorgt. Einem abgelehnten Bewerber wurde eine Entschädigung von 7.500 Euro zugesprochen, da die Stellenanzeige eines internationalen Sportartikel-Handelsunternehmens den Begriff ‘Digital Native’ verwendete. Dieser Begriff wurde als diskriminierend gegenüber älteren Bewerbern eingestuft, da er impliziert, dass nur jüngere Generationen angesprochen werden sollen.
Der Kläger, Jahrgang 1972, hatte sich auf eine Position im Bereich Corporate Communications beworben. In der Stellenausschreibung wurde explizit nach einem ‘Digital Native’ gesucht, was laut Gericht eine unmittelbare Benachteiligung aufgrund des Alters darstellt. Das Gericht stellte klar, dass der Begriff ‘Digital Native’ einen Generationenbezug hat und somit ältere Bewerber ausschließt.
Das beklagte Unternehmen argumentierte, dass der Kläger überqualifiziert sei und seine Gehaltsvorstellungen das Budget überschritten. Dennoch sah das Gericht keinen Rechtsmissbrauch in der Klage, da die Bewerbung ernsthaft war und die Ablehnung nicht ausschließlich auf sachlichen Gründen beruhte.
Dieses Urteil verdeutlicht die Notwendigkeit für Unternehmen, bei der Formulierung von Stellenanzeigen auf diskriminierende Begriffe zu verzichten. Stattdessen sollten spezifische Fähigkeiten und Kenntnisse gefordert werden, ohne generationenbezogene Begriffe zu verwenden. Dies ist besonders wichtig, um das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) einzuhalten und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Die Entscheidung des Gerichts könnte weitreichende Auswirkungen auf die Gestaltung von Stellenanzeigen haben. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Ausschreibungen keine Altersgruppen ausschließen und somit potenziell diskriminierend wirken. Dies erfordert eine sorgfältige Überprüfung und Anpassung der verwendeten Sprache in Stellenanzeigen.
In der Zukunft könnten weitere Klagen folgen, wenn Unternehmen weiterhin Begriffe verwenden, die als diskriminierend angesehen werden. Dies könnte zu einer breiteren Diskussion über die Gleichbehandlung im Bewerbungsprozess führen und Unternehmen dazu zwingen, ihre Rekrutierungsstrategien zu überdenken.
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