AllianceBernstein fordert Entschädigung von der Schweiz wegen AT1-Anleihen
       
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NEW YORK / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die jüngste Klage von AllianceBernstein gegen die Schweiz könnte weitreichende Folgen für die internationale Finanzwelt haben. Der US-Vermögensverwalter, der ein Portfolio von rund 800 Milliarden Dollar verwaltet, hat rechtliche Schritte eingeleitet, um die Abschreibung von 17 Milliarden Dollar an AT1-Anleihen im Zuge der Notübernahme der Credit Suisse durch die UBS anzufechten.



Die Klage von AllianceBernstein gegen die Schweiz könnte den Druck auf die Regierung erhöhen, ihre umstrittenen Maßnahmen im Rahmen der Credit Suisse-Rettung zu rechtfertigen. Der US-Vermögensverwalter AllianceBernstein, der etwa 800 Milliarden Dollar verwaltet, plant eine Klage gegen die Schweiz wegen der Abschreibung von 17 Milliarden Dollar an AT1-Anleihen im Zuge der Notübernahme von Credit Suisse durch UBS im letzten Jahr. Die Klage soll rund 225 Millionen Dollar umfassen und wird Teil eines bestehenden Verfahrens, das von der Kanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan im Namen von Anleihegläubigern geführt wird, wie Insider berichten.

AllianceBernstein wäre der erste große institutionelle Anleger, der sich der Klage anschließt, wodurch sich der Streitwert auf 375 Millionen Dollar erhöhen würde. Die Klage, die im Juni vor einem Gericht im Southern District of New York eingereicht wurde, argumentiert, dass die von der Schweizer Regierung orchestrierte Übernahme gegen die Eigentumsrechte der Investoren verstoße.

AT1-Bonds, auch als Contingent Convertible Bonds (CoCos) bekannt, sind eine spezielle Form von Bankkapital, die in Eigenkapital umgewandelt oder abgeschrieben werden, wenn eine Bank in Schwierigkeiten gerät. Im Fall der Übernahme von Credit Suisse durch UBS wurden jedoch die traditionellen Regeln der Gläubigerhierarchie auf den Kopf gestellt: Anleihegläubiger erlitten vollständige Verluste, während Aktionäre 3,3 Milliarden Dollar zurückerhielten.

Die Schweizer Regierung, vertreten durch die Kanzlei Wachtell, Lipton, Rosen & Katz, beantragte vergangene Woche die Abweisung der Klage. Sie argumentiert, dass die Schweiz als souveräner Staat Immunität genieße und der Rechtsstreit vor einem Schweizer Gericht verhandelt werden solle.

Quinn Emanuel hingegen sieht in der US-Rechtsprechung eine größere Chance, die Souveränitätsimmunität der Schweiz anzufechten. Fälle von Enteignung durch Staaten sind selten, da viele Länder Investitionsschutzabkommen haben, die solche Streitigkeiten regeln. Die Schweiz hat jedoch keine derartigen Verträge mit den USA, wo viele AT1-Investoren ansässig sind.

Die Abschreibung der AT1-Bonds wurde durch ein Schweizer Notgesetz ermöglicht, das der Finanzaufsicht Finma erlaubte, die Papiere abzuwerten. Diese Entscheidung hat Klagen im Gesamtwert von über 9 Milliarden Dollar ausgelöst. Eine Schweizer Parlamentarische Untersuchungskommission untersucht derzeit die Ursachen für den Kollaps von Credit Suisse und die Rolle der Regierung bei der Übernahme durch UBS. Ergebnisse sollen bis Ende des Jahres veröffentlicht werden.

AllianceBernstein fordert Entschädigung von der Schweiz wegen AT1-Anleihen
AllianceBernstein fordert Entschädigung von der Schweiz wegen AT1-Anleihen (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)
Hinweis: Teile dieses Textes könnten mithilfe Künstlicher Intelligenz generiert worden sein.



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