KÖLN / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Im Rechtsstreit um die sogenannte „Dubai-Schokolade“ hat Aldi Süd einen bedeutenden Etappensieg errungen. Das Landgericht Köln entschied, dass keine Verwechslungsgefahr für Verbraucher besteht, obwohl die Schokolade nicht in den Vereinigten Arabischen Emiraten, sondern in der Türkei hergestellt wird.
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Der jüngste Rechtsstreit um die „Dubai-Schokolade“ von Aldi Süd hat eine neue Wendung genommen. Das Landgericht Köln hat entschieden, dass keine Verwechslungsgefahr für Verbraucher besteht, auch wenn die Schokolade nicht in Dubai, sondern in der Türkei produziert wird. Diese Entscheidung korrigiert eine frühere Einschätzung, die noch Bedenken hinsichtlich der Irreführung der Verbraucher geäußert hatte.
Die Schokolade, die durch ihre charakteristische Pistazien-Kadayif-Füllung besticht, war aufgrund des Rechtsstreits vorübergehend aus den Regalen verschwunden. Aldi Süd zeigt sich erfreut über das Urteil, da es die Möglichkeit eröffnet, das Produkt bald wieder anzubieten. Eine Sprecherin des Unternehmens betonte, dass die Marke von den Käufern nicht mehr zwingend mit der geografischen Herkunft assoziiert wird.
Der Hintergrund des Rechtsstreits liegt in der Klage eines Süßwarenimporteurs, der gegen die Einführung der „Alyan Dubai Handmade Chocolate“ in deutschen Filialen von Aldi Süd vorgegangen war. Auf der Verpackung wird klar angegeben, dass die Schokolade in der Türkei hergestellt wird, was jedoch zunächst zu rechtlichen Bedenken führte.
Interessanterweise war auch Lidl von ähnlichen juristischen Schritten betroffen, jedoch lehnte das Landgericht Frankfurt den Unterlassungsantrag frühzeitig ab. Diese parallelen Entwicklungen könnten Signalwirkung für die gesamte Branche haben, insbesondere hinsichtlich der Unterscheidung zwischen Rezeptur- und Herkunftsbezeichnungen.
Die Entscheidung des Kölner Gerichts könnte weitreichende Folgen für die Lebensmittelindustrie haben, da sie die klare Trennung zwischen der Rezeptur eines Produkts und dessen geografischer Herkunft betont. Dies könnte auch für andere Produkte von Bedeutung sein, die unter einem bestimmten geografischen Namen vermarktet werden, aber nicht dort hergestellt werden.
Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, bietet es Aldi Süd Rückenwind in einem Markt, der zunehmend auf Transparenz und klare Kennzeichnungen setzt. Die Signalwirkung dieser Entscheidung könnte auch andere Unternehmen dazu ermutigen, ihre Produktstrategien zu überdenken und möglicherweise ähnliche rechtliche Herausforderungen zu meistern.
Die Frage, ob die „Dubai-Schokolade“ bald wieder in den Regalen von Aldi Süd zu finden sein wird, bleibt jedoch offen. Das Unternehmen wird sicherlich die weitere Entwicklung des Falls genau beobachten und entsprechend reagieren.
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