KÖLN / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – In einem bemerkenswerten Urteil hat das Kölner Landgericht zugunsten von Aldi Süd entschieden, dass die sogenannte Dubai-Schokolade nicht irreführend ist, obwohl sie in der Türkei produziert wird.
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Das Kölner Landgericht hat kürzlich eine Entscheidung getroffen, die in der deutschen Lebensmittelbranche für Aufsehen sorgt. Im Mittelpunkt steht die sogenannte Dubai-Schokolade von Aldi Süd, deren Produktion nicht in Dubai, sondern in der Türkei erfolgt. Trotz dieser geografischen Diskrepanz hat das Gericht entschieden, dass die Produktbezeichnung nicht irreführend ist. Diese Entscheidung revidiert ein früheres Urteil und markiert einen wichtigen Sieg für den Discounter.
Der Rechtsstreit begann, als ein Süßwarenimporteur gegen die Vermarktung der Schokolade vorging. Der Vorwurf lautete, dass die Bezeichnung ‘Dubai-Schokolade’ den Verbraucher in die Irre führen könnte, da die Herstellung in der Türkei stattfindet. Auf der Verpackung ist dies zwar vermerkt, jedoch auf der Rückseite, was laut dem Importeur nicht ausreichend sei.
Interessanterweise hat das Gericht nun festgestellt, dass die Verbraucher die Dubai-Schokolade eher mit ihrer speziellen Pistazien-Kadayif-Füllung assoziieren als mit einer geografischen Herkunft aus den Vereinigten Arabischen Emiraten. Diese Einschätzung spiegelt eine breitere Debatte über irreführende Produktbezeichnungen wider, die in Deutschland seit Monaten intensiv geführt wird.
Die Entscheidung des Kölner Landgerichts steht im Einklang mit einem ähnlichen Fall, in dem das Landgericht Frankfurt einen Antrag gegen Lidl ablehnte. Auch dort ging es um die Frage, inwieweit Produktnamen irreführend sein können, wenn sie nicht die tatsächliche Herkunft widerspiegeln.
Für Aldi Süd bedeutet das Urteil einen wichtigen Etappensieg, auch wenn die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist. Der Discounter zeigte sich erfreut über das Urteil und betonte, dass die Verbraucher die Schokolade längst als eigenständige Marke mit einer spezifischen Rezeptur anerkennen.
Ob die Schokolade nun wieder in die Regale zurückkehrt, bleibt abzuwarten. Die Entscheidung könnte jedoch weitreichende Folgen für die Kennzeichnung von Lebensmitteln in Deutschland haben und den Diskurs über Transparenz und Verbraucherschutz weiter anheizen.
In der Lebensmittelindustrie wird die Frage der Produktbezeichnung immer wichtiger, insbesondere in einer globalisierten Welt, in der Produktionsstätten und Markenidentitäten oft nicht übereinstimmen. Die Entscheidung des Kölner Gerichts könnte als Präzedenzfall dienen und den Weg für ähnliche Urteile in der Zukunft ebnen.
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