BERLIN / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die Einführung des Data Act sorgt für Unruhe unter den Landesdatenschutzbeauftragten in Deutschland. Sie sehen ihre Kompetenzen bedroht, da der Entwurf des Wirtschafts- und Digitalministeriums vorsieht, die Aufsicht über die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Rahmen des Data Act auf die Bundesdatenschutzbeauftragte zu übertragen.
Die geplante Umsetzung des Data Act in Deutschland hat zu erheblichen Bedenken bei den Landesdatenschutzbeauftragten geführt. Diese befürchten, dass ihre Zuständigkeiten durch die Übertragung der Aufsicht auf die Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) erheblich eingeschränkt werden. Der Entwurf des Wirtschafts- und Digitalministeriums sieht vor, dass die BfDI künftig die Einhaltung der DSGVO im Rahmen des Data Act überwacht, was laut den Datenschützern der Länder gegen Europarecht verstoßen könnte. Die Landesdatenschutzbeauftragten argumentieren, dass die geplante Sonderzuständigkeit der BfDI gegen die verfassungsrechtliche Verteilung der Verwaltungskompetenzen verstößt. Der europäische Gesetzgeber habe mit der DSGVO eine Zersplitterung der Zuständigkeiten vermeiden wollen, was durch den aktuellen Entwurf gefährdet sei. Zudem biete der Data Act keine Grundlage für abweichende nationale Regelungen. Ein weiteres Problem sehen die Datenschützer in der möglichen Doppelaufsicht durch Bundes- und Landesbehörden. Da sich Datenschutzfragen im Rahmen des Data Act oft nicht klar von der DSGVO trennen lassen, könnte es zu Überschneidungen und damit zu einer doppelten Aufsicht kommen. Dies würde nicht nur die Bürokratie für Unternehmen und Behörden erhöhen, sondern auch die Rechtssicherheit für alle Beteiligten verringern. Der IT-Verband Bitkom sieht die Situation anders. Er argumentiert, dass eine zentrale Aufsicht durch den Bund aufgrund der Natur der Sache und der Aufgabenverteilung im Postwesen und der Telekommunikation gerechtfertigt sein könnte. Laut dem Plan der Ministerien soll die Bundesnetzagentur als zentrale Aufsichtsbehörde für die Durchsetzung und Überwachung des Data Act fungieren. Der Data Act verpflichtet Anbieter vernetzter Produkte und Dienste, die von ihnen erzeugten Daten in Echtzeit und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Bei personenbezogenen Daten greift die DSGVO, die grundsätzlich Vorrang hat. Die Diskussion um den Data Act zeigt die Herausforderungen bei der Umsetzung europäischer Regelungen auf nationaler Ebene. Während der Bund eine Vereinheitlichung der Aufsicht anstrebt, pochen die Länder auf ihre föderalen Rechte. Die kommenden Monate werden zeigen, ob ein Kompromiss gefunden werden kann, der sowohl den europäischen Vorgaben als auch den föderalen Strukturen in Deutschland gerecht wird.
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