BRÜSSEL / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die Einführung von Googles KI-Übersichten in der Suchmaschine hat eine intensive Untersuchung durch die EU-Kommission ausgelöst. Diese Funktion, die Inhalte direkt in den Suchergebnissen anzeigt, könnte erhebliche Auswirkungen auf den Traffic und die Einnahmen von Verlagen haben.
Die EU-Kommission hat die neue Funktion der KI-Übersichten von Google ins Visier genommen, da sie potenziell gegen europäische Urheberrechtsvorschriften verstoßen könnte. Diese Funktion zeigt Nutzern direkt in den Suchergebnissen generierte Inhalte an, was dazu führen könnte, dass weniger Nutzer auf die ursprünglichen Webseiten der Verlage klicken. Dies hat bereits zu einem signifikanten Rückgang des Traffics auf Verlagsseiten geführt, was wiederum die Werbeeinnahmen beeinträchtigt.
Die Brüsseler Behörde prüft, wie diese KI-generierten Texte mit den verschärften Wettbewerbsvorgaben des Digital Markets Act (DMA) und den Plattform-Auflagen des Digital Services Act (DSA) in Einklang stehen. Insbesondere wird untersucht, ob Googles Vorgehen die Medienvielfalt gefährdet, wie es das European Media Freedom Act (EMFA) fordert. Die EU legt großen Wert darauf, dass Bürger Zugang zu einer Vielzahl redaktionell unabhängiger Medieninhalte haben.
Google hat die KI-Übersichten in Deutschland und anderen europäischen Ländern mit Verzögerung eingeführt. Verleger und kleinere Inhalteproduzenten befürchten, dass Nutzer durch die KI-Übersichten weniger geneigt sind, die Originalquellen zu besuchen, was die traditionellen Geschäftsmodelle der Online-Werbung bedroht. Diese Bedenken werden durch die Erfahrungen mit anderen KI-Suchdiensten wie ChatGPT oder Microsofts Copilot verstärkt.
Ein Treffen zwischen Google und 20 Webseiten-Erstellern im Oktober offenbarte, dass Google den Rückgang des Traffics anerkennt. Die BBC hat in einer Eingabe an die britische Regierung darauf hingewiesen, dass KI-Vermittler ihre Marke bedrohen, indem sie Inhalte ungenau zusammenfassen. Solche Halluzinationen sind ein bekanntes Problem von Systemen mit generativer KI.
Ein Google-Manager signalisierte, dass die Zahl der Suchanfragen nach der Einführung der KI-Übersichten gestiegen sei, was auch den Verlagen zugutekommen könnte. Dennoch bleibt die Sorge, dass die Klickraten und damit die Einnahmen der Verlage sinken könnten. Die EU-Urheberrechtsrichtlinie erlaubt zwar die Nutzung geschützter Werke für Text- und Data-Mining, jedoch nur unter bestimmten Bedingungen.
Rechteinhaber, die die Nutzung ihrer Inhalte durch KI verhindern wollen, können dies in maschinenlesbarer Form in der Datei robots.txt festlegen. Google erlaubt derzeit jedoch kein Opt-out aus den KI-Übersichten, was die Verlage beunruhigt. Sie befürchten, dass ein Ausschluss aus dem KI-Training ihre Sichtbarkeit in den Suchergebnissen beeinträchtigen könnte.
Die EU-Kommission hat bereits festgestellt, dass Google gegen den DMA verstoßen hat, indem es seine eigenen Produkte in den Suchmaschinenergebnissen bevorzugt behandelt. Diese vorläufigen Ergebnisse beziehen sich jedoch nicht speziell auf die KI-Übersichten. Google veröffentlichte kurz vor der Einführung der KI-Übersichten ein Experiment, das zeigte, dass das Entfernen europäischer Nachrichteninhalte keine messbaren Auswirkungen auf die Einnahmen hatte, was die Verlage verärgerte.

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