LANDSHUT (IT BOLTWISE) – Rechtsanwalt Thomas Rader führte einen Prozess beim Amtsgericht (AG Landshut – 1 C 5/16) gegen die Be Beauty GmbH und veröffentlichte dieses Urteile in seinem Blog. Das Landgericht in Landshut wies nun die Berufung der Be Beauty GmbH ab und bekräftigte damit die Entscheidung der arglistigen Täuschung gegenüber dem Kläger.
In der verhandelten Rechtsstreitigkeit mussten die Richter darüber entscheiden, ob die Be Beauty GmbH, vertreten durch Frau Viola Parockinger, den Kläger durch eine vorsätzliche irreführende Informationsgestaltung arglistig getäuscht hat, um ihn auf diese Weise zu einem für ihn ungünstigen Vertragsabschluss zu bewegen, den er bei genauer Kenntnis der Sachlage nicht getätigt hätte.
Der Rechtsanwalt des Klägers, Thomas Rader, versuchte sich außergerichtlich mit Frau Parockinger auf Rückzahlung der durch den Kläger entrichteten Mitgliedsbeiträge zu einigen, was diese jedoch strikt ablehnte. Der Kläger verklagte sie auf Rückzahlung der an sie gezahlten Summe wegen arglistiger Täuschung, womit die Zahlungsverpflichtung entfällt, da der Vertrag von Anfang an nichtig war.(cr/bw)
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