BGH erlaubt unter bestimmten Bedingungen Änderungen der Kostenverteilung in Eigentümergemeinschaften
KARLSRUHE / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – In einem wegweisenden Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, unter welchen Bedingungen eine Wohnungseigentümergemeinschaft die Verteilung von Kosten auf einzelne Eigentümer ändern darf. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich in zwei Fällen entschieden, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft die Verteilung von Kosten auf einzelne Eigentümer ändern kann, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen […]