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Automatische Antwort-E-Mails: Ein rechtliches Risiko für Unternehmen

MÜNCHEN (ITBW-MAIN) – In einer kürzlich ergangenen Entscheidung hat das Landgericht München I klargestellt, dass die ausschließliche Verwendung von automatischen Antwort-E-Mails auf Anfragen, die an eine im Impressum angegebene E-Mail-Adresse gesendet werden, gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen kann. Die jüngste Entscheidung des Landgerichts München I hat für Aufsehen in der digitalen […]

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