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Wirecard-Anleger enttäuscht: EY haftet nicht für Kursverluste

MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die jüngste Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG) im Kapitalanleger-Musterverfahren um Wirecard sorgt für Ernüchterung bei den betroffenen Aktionären. Die Frage, ob die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY für die erlittenen Kursverluste haftbar gemacht werden kann, bleibt weiterhin unbeantwortet. Die Entscheidung des BayObLG, die am Freitag bekannt gegeben wurde, stellt eine bedeutende Wegmarke im […]