MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die erlaubte Höchstleistung für Steckersolargeräte sollte höher gesetzt werden als bisher vom Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) vorgesehen.
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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) äußert sich kritisch zu einem Entwurf des VDE für eine Produktnorm für Steckersolargeräte. Laut vzbv hat der VDE den Höchstwert für die installierte Leistung auf 960 W festgelegt, während gesetzlich 2 kW zulässig sind. Mit dem Solarpaket I wurde Mitte Mai dieses Jahres das Einspeiselimit für Steckersolaranlagen von 600 auf 800 Watt angehoben, wobei eine installierte Leistung der Solarmodule von 2 kW erlaubt ist. Der vzbv fordert, dass der VDE seine Produktnorm an diese gesetzlichen Vorgaben anpasst. Immerhin hat der VDE eine andere Forderung des vzbv berücksichtigt, indem die maximale Wechselrichterleistung von 600 Voltampere auf 800 Voltampere angehoben wurde.
Im ersten Entwurf der Produktnorm war die Nutzung des Schuko-Haushaltssteckers nicht abschließend geklärt. Der vzbv forderte im Februar 2023, dass der Anschluss an eine klassische Haushaltssteckdose (Schukosteckdose) als normenkonform gelten sollte. In der neuesten Version des Entwurfs sind nun neben dem Wieland-Stecker auch der Schuko-Haushaltsstecker unter bestimmten Sicherheitsvorgaben zugelassen.
“Die vorgesehene Erlaubnis, Steckersolargeräte an eine klassische Haushaltssteckdose anzuschließen, würde Verbraucher:innen eine einfache und kostengünstige Nutzung der Geräte ermöglichen”, sagte Henning Herbst, vzbv-Referent für Strommarkt und Erneuerbare Energien. “Die erlaubte Modulleistung sollte an die gesetzlichen Regelungen des Solarpakets I angepasst werden. Das schafft für Verbraucher:innen Klarheit durch einheitliche Regelungen.”
Die Produktnorm VDE 0126-95, an der der VDE arbeitet, ist kein Gesetz, und Besitzer von Balkonkraftwerken können dagegen straffrei verstoßen. Allerdings werden die VDE-Normen von Sachverständigen in Versicherungsfällen zu Rate gezogen, was bedeutet, dass im Schadensfall diejenigen, die sich nicht an die Norm halten, möglicherweise auf den Kosten sitzenbleiben. Im Februar 2023 wurde bekannt, dass der VDE Bedenken bei älteren Installationen hat, bei denen in ungünstigen Lastfällen höhere Modulleistungen zu Überhitzung oder Bränden führen könnten. In einem Positionspapier des VDE aus dem Jahr 2023 wird darauf hingewiesen, dass 800 W der europäischen Norm entsprechen.
Ein weiterer Fortschritt betrifft Mieter, die jetzt mehr Rechte gegenüber Vermietern haben, Balkonkraftwerke anzubringen. Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das Balkonkraftwerke als “privilegierte bauliche Veränderungen” einstuft. Dies bedeutet, dass Mieter und Wohnungseigentümer die Installation einer solchen Solaranlage nicht mehr eigens begründen müssen.
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