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BERLIN / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland bleibt ein heißes Eisen. Trotz vorheriger Ankündigungen einer Einigung in der rot-grünen Bundesregierung zeigt sich nun, dass die Gespräche noch andauern und keine endgültige Entscheidung getroffen wurde.



Die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland hat erneut an Fahrt aufgenommen. Nur wenige Tage nach einer vermeintlichen Einigung innerhalb der rot-grünen Bundesregierung wird deutlich, dass die Gespräche weiterhin im Gange sind. Während die stellvertretende Regierungssprecherin Christiane Hoffmann noch vor dem Jahreswechsel die Bereitschaft der Bundesregierung zur Einführung der Speicherung von IP-Adressen verkündete, relativierte ihr Kollege Wolfgang Büchner diese Aussage Anfang Januar 2025 in Berlin. Er betonte, dass es zwar eine Absicht gebe, eine gute Lösung zu finden, die Gespräche jedoch noch nicht abgeschlossen seien.

Die Vorratsdatenspeicherung ist seit Jahren ein umstrittenes Thema in der deutschen Politik. Bundesinnenministerin Nancy Faeser von der SPD setzt sich vehement für die Speicherung von IP-Adressen ein, während innerhalb der Ampelkoalition, bestehend aus SPD, Grünen und FDP, insbesondere die Grünen und die FDP das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren bevorzugen. Dieses Verfahren erlaubt eine gezielte Speicherung von Daten bei konkretem Verdacht, während die anlasslose Vorratsdatenspeicherung von vielen als Eingriff in die Bürgerrechte angesehen wird.

Nach dem Bruch der Ampelkoalition lehnten die Grünen-Abgeordneten im Bundestag die Vorratsdatenspeicherung geschlossen ab. In ihrem Entwurf zum Wahlprogramm betonen sie die Wichtigkeit bürgerrechtsschonender Instrumente wie das Quick-Freeze-Verfahren zur Verfolgung von Straftaten und sprechen sich klar gegen anlasslose Vorratsdatenspeicherung und Chatkontrolle aus.

Die von Hoffmann verkündete angebliche Einigung stieß bei Vertretern der Grünen auf Widerspruch. Bundesumweltministerin Steffi Lemke äußerte auf der Plattform Bluesky, dass die Position der Grünen unverändert sei und ihr auf Kabinettsebene nichts anderes bekannt sei. Auch aus dem Büro des stellvertretenden Fraktionschefs Konstantin von Notz hieß es, dass die ablehnende Position zur Vorratsdatenspeicherung in zahlreichen Interviews und Statements klargestellt wurde.

Unklar bleibt, wie es zur Aussage Hoffmanns kam. Bereits bei der Einigung zum Sicherheitspaket nach dem Anschlag von Solingen zeigte sich, dass das verhandlungsführende Bundeswirtschaftsministerium unter Kanzlerkandidat Robert Habeck zu sicherheitspolitischen Zugeständnissen bereit ist, die von anderen Ministerien oder der Fraktion eher kritisch gesehen oder abgelehnt werden. Während dies im August 2024 die biometrische Gesichtserkennung betraf, geht es nach dem Anschlag von Magdeburg um die anlasslose Speicherung von IP-Adressen. Beide Überwachungsmethoden haben gemeinsam, dass die genannten Anschläge dadurch nicht hätten verhindert werden können.

Uneinigkeit in der Bundesregierung zur Vorratsdatenspeicherung
Uneinigkeit in der Bundesregierung zur Vorratsdatenspeicherung (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)
Hinweis: Teile dieses Textes könnten mithilfe Künstlicher Intelligenz generiert worden sein.



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