Routerfreiheit bleibt auch für Glasfaseranschlüsse bestehen - IT BOLTWISE® x Artificial Intelligence

BERLIN / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die Bundesnetzagentur hat entschieden, die Routerfreiheit auch für Glasfaseranschlüsse beizubehalten und den Netzabschlusspunkt nicht hinter das Modem der Betreiber zu verlegen. Diese Entscheidung steht im Einklang mit den Leitlinien des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (Gerek), die keine objektive Notwendigkeit für eine solche Verlagerung sehen.



Die Netzbetreiberverbände Anga, Breko, Buglas, VATM sowie der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und Vodafone hatten vorgeschlagen, den Netzabschluss für Glasfasernetze per Allgemeinverfügung hinter das Modem zu verlegen. Ihr Argument: Dadurch könnten potenzielle Störungen, die durch von Kunden betriebene Hardware entstehen könnten, vermieden werden. Diese Sichtweise wird jedoch von der Bundesnetzagentur nicht geteilt. Ein Sprecher erklärte, dass die Antragsteller keine ausreichenden Belege für die behauptete Störanfälligkeit von Gigabit Passive Optical Networks (GPON) vorgelegt hätten. Im Gegenteil, GPONs seien robust genug, um eine geringe Störungsanfälligkeit zu gewährleisten.

Netzbetreiber wie der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) sehen die Entscheidung kritisch. Laut Sven Knapp, Leiter des Breko-Haupstadtbüros, könne die Nutzung kundeneigener Endgeräte zu Störungen führen, die bis zu 128 Nutzer betreffen könnten. Er bezeichnete die Entscheidung der Bundesnetzagentur als eine „riskante Wette“ auf die Zuverlässigkeit der GPON-Technologie.

Interessanterweise hat sich die Deutsche Telekom von den Antragstellern distanziert. In einer Stellungnahme empfahl das Unternehmen, die Anträge abzulehnen, da der passive Netzabschluss bei den eigenen FTTH-Anschlüssen problemlos funktioniere und keine auffälligen Störungen verursache. Die Telekom betonte das Recht der Endkunden, eigene Endgeräte zu verwenden, einschließlich Modems.

Bis zum 26. August haben die betroffenen Netzbetreiber noch Zeit, abschließende Stellungnahmen einzureichen. Die Bundesnetzagentur fordert jedoch, dass in diesen Stellungnahmen nur neue Argumente vorgebracht werden. Bereits bekannte Argumente sollen vermieden werden, um den Entscheidungsprozess effizient zu gestalten.

Routerfreiheit bleibt auch für Glasfaseranschlüsse bestehen
Routerfreiheit bleibt auch für Glasfaseranschlüsse bestehen (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)
Hinweis: Teile dieses Textes könnten mithilfe Künstlicher Intelligenz generiert worden sein.



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