PRAG / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Ein richtungsweisendes Urteil des Prager Stadtgerichts stellt klar, dass KI-generierte Bilder nicht urheberrechtlich geschützt sind.
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Das Stadtgericht in Prag hat entschieden, dass Bilder, die von Künstlicher Intelligenz (KI) erzeugt wurden, keinen Urheberrechtsschutz genießen können. Diese Entscheidung bestätigt die allgemeine Rechtsauffassung in der Europäischen Union, dass Urheberrechte ausschließlich menschlichen Schöpfern vorbehalten sind. Das Gericht wies darauf hin, dass die kommerzielle Nutzung solcher KI-generierten Erzeugnisse durch Dritte nicht durch Urheberrechte blockiert werden kann.
Das betreffende Bild wurde von der KI DALL-E erstellt und sollte ursprünglich auf einer Webseite genutzt werden. Nachdem das Bild von einer Anwaltskanzlei ohne Erlaubnis übernommen wurde, klagte der ursprüngliche Nutzer auf Urheberrechtsverletzung. Das Gericht entschied jedoch, dass keine ausreichenden Beweise vorlagen, um den Anspruch auf Urheberrecht durch den Kläger zu unterstützen. Dies wirft Fragen auf über den Grad der menschlichen Beteiligung, der nötig ist, um Urheberrechtsschutz zu erreichen.
Experten weisen darauf hin, dass das Erstellen von Bildern durch KI vergleichbar ist mit der Beauftragung eines Künstlers, ein Werk zu schaffen, was dem Auftraggeber nicht automatisch Urheberrechte sichert. Der Fall könnte weitreichende Implikationen für die Nutzung von KI in der Kunst und anderen kreativen Feldern haben, insbesondere wenn es um die kommerzielle Verwertung geht.
Ergänzungen und Infos bitte an die Redaktion per eMail an de-info[at]it-boltwise.de
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