SINGAPUR / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die indische Kryptowährungsbörse WazirX, die im Juli letzten Jahres einem massiven Hackerangriff zum Opfer fiel, steht vor einem möglichen Neustart. Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von Singapur im Mai könnte den Weg für die Wiederaufnahme des Betriebs und die Entschädigung der betroffenen Nutzer ebnen.
Die Kryptowährungsbörse WazirX, die im Juli 2024 Opfer eines Hackerangriffs wurde, bei dem 234 Millionen US-Dollar gestohlen wurden, bereitet sich auf einen möglichen Neustart vor. Der Angriff, der auf nordkoreanische Hacker zurückgeführt wird, zwang die Plattform, alle Krypto- und Rupienabhebungen vorübergehend auszusetzen. Nun wartet das Unternehmen auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von Singapur, die für den 13. Mai 2025 angesetzt ist. Sollte das Gericht den Restrukturierungsplan genehmigen, könnte die Muttergesellschaft Zettai PTE Ltd die Börse innerhalb von zehn Geschäftstagen wieder in Betrieb nehmen und mit dem Entschädigungsplan für die betroffenen Nutzer beginnen. Mehr als 90 % der Gläubiger stimmten am 7. April für den Restrukturierungsplan, der die Ausgabe von Erholungstoken vorsieht. Diese Token sollen mit den Nettogewinnen der Börse zurückgekauft werden und könnten 75 % bis 80 % der Kontostände der Nutzer zum Zeitpunkt des Angriffs wiederherstellen. WazirX hatte davor gewarnt, dass die Rückzahlungen aus dem Hack von 235 Millionen US-Dollar bis 2030 verzögert werden könnten, falls die Gläubiger den vorgeschlagenen Plan nicht genehmigen. Die Genehmigung des Gerichts zur Einberufung einer Gläubigerversammlung wurde bereits im Januar erteilt, um eine mögliche Lösung für die Nutzer und einen Plan zur Wiederaufnahme des Betriebs vorzuschlagen. In einem separaten Urteil vom 16. April wies der Oberste Gerichtshof Indiens eine Petition von 54 Opfern des Hacks ab, die rechtliche Schritte gegen WazirX, Shetty, Binance und den Verwahrungsanbieter Liminal forderten. Die Richter B.R. Gavai und Augustine Masih erklärten, dass das Gericht nicht über den Fall entscheiden könne, da es sich um eine Frage der Kryptopolitik handele, über die das Gericht keine Entscheidungsbefugnis habe. Sie empfahlen den Klägern, sich an eine Regulierungsbehörde oder eine andere zuständige Stelle zu wenden.
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