BERLIN / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die geplante Ausweitung der Überwachungsbefugnisse durch die Union und SPD sorgt für Diskussionen. Im Zentrum stehen dabei die Balance zwischen Sicherheit und Datenschutz sowie die Einführung neuer digitaler Befugnisse für Sicherheitsbehörden.
Die Union und SPD haben sich auf eine umfassende Ausweitung der Überwachungsbefugnisse für Sicherheitsbehörden geeinigt. Dies geht aus einem internen Papier hervor, das die Verhandlungsgruppe zur Innen- und Rechtspolitik erstellt hat. Angesichts der veränderten Sicherheitslage soll das Verhältnis zwischen sicherheitspolitischen Erfordernissen und datenschutzrechtlichen Vorgaben neu austariert werden.
Ein zentraler Punkt der Diskussion ist die umstrittene Vorratsdatenspeicherung, die für IP-Adressen und Portnummern wieder eingeführt werden soll. Dabei wird noch über die konkrete Dauer der Speicherung debattiert. Die CDU und CSU streben zudem an, den Sicherheitsbehörden die Quellentelekommunikationsüberwachung zu erlauben, was auch als Bundestrojaner bekannt ist.
Ein weiterer umstrittener Punkt ist die Entschlüsselung verschlüsselter Kommunikation durch Kommunikationsdienste in Einzelfällen. Dies würde Messenger-Dienste wie WhatsApp und Signal betreffen. Diese Vorschläge sind jedoch noch nicht endgültig abgestimmt und bedürfen weiterer Diskussionen auf höherer Parteiebene.
Bereits vereinbart wurde, dass Sicherheitsbehörden in bestimmten Fällen einen nachträglichen biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten durchführen dürfen. Dabei soll Künstliche Intelligenz zum Einsatz kommen, um die digitale Souveränität zu wahren. Die automatisierte Erkennung von Verdächtigen an Bahnhöfen und Flughäfen bleibt jedoch strittig.
Die geplante Stärkung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und die Einführung einer aktiven Cyberabwehr sind weitere Maßnahmen, die die Koalitionäre umsetzen wollen. Dies soll zum besseren Schutz kritischer Infrastrukturen beitragen, insbesondere angesichts der Bedrohungen durch Russland und andere Akteure.
Die Nachrichtendienste sollen ebenfalls mehr IT-Fähigkeiten und Mittel erhalten. Eine neue spezialisierte technische Zentralstelle soll unter Einbeziehung der ZITiS eingerichtet werden, um die IT-Kompetenzen der Dienste zu bündeln und zu erweitern.
In der Justizpolitik wird eine Vereinfachung der Funkzellenabfragen und eine dauerhafte Erlaubnis zur Telefonüberwachung bei Einbrüchen angestrebt. Die umstrittene Chatkontrolle und ein damit verbundenes Client-Side-Scanning sind jedoch noch nicht entschieden, da die SPD sich dagegen positioniert hat.
Die geplanten Maßnahmen stoßen auf Kritik von Datenschützern und Bürgerrechtsorganisationen, die eine Einschränkung der Bürgerrechte befürchten. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird sich voraussichtlich mit den neuen Regelungen auseinandersetzen müssen, sobald die Koalition ihre Arbeit aufnimmt.
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