KARLSRUHE / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Der Bundesgerichtshof hat eine bedeutende Entscheidung getroffen, die das Bundeskartellamt im Streit mit Apple stärkt. Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die Regulierung von digitalen Großkonzernen haben.
Der Bundesgerichtshof hat kürzlich eine richtungsweisende Entscheidung getroffen, die das Bundeskartellamt im Streit mit Apple unterstützt. Diese Entscheidung erkennt die marktübergreifende Bedeutung von Apple an und ebnet den Weg für strengere Regulierungen der Geschäftspraktiken des Unternehmens. Diese könnten den Wettbewerb potenziell beeinträchtigen und stehen daher im Fokus der Wettbewerbswächter.
Die Richter in Karlsruhe bestätigten die Einschätzung des Bundeskartellamts, dass Apple eine überragende marktübergreifende Bedeutung innehat. Diese Anerkennung ermöglicht es den Behörden, Apples Geschäftspraktiken, die den Wettbewerb beeinträchtigen könnten, genauer zu untersuchen und gegebenenfalls einzuschränken. Die Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Jahr 2021 hat die Regelhürden für das Vorgehen gegen digitale Großkonzerne wie Apple gesenkt.
Ein zentraler Aspekt dieser Regelung ist die Feststellung der Marktrelevanz eines Unternehmens. Sobald diese Bedeutung festgestellt ist, können konkrete Verhaltensweisen des Unternehmens untersagt werden. Ein möglicher Schwerpunkt der Regulierung könnte die Auswahlpraxis auf Plattformen sein, die Drittanbieter benachteiligen könnte.
Im Jahr 2023 hatte das Bundeskartellamt Apple als bedeutend eingestuft, woraufhin Apple vor dem Bundesgerichtshof Einspruch erhob. Der Kartellsenat lehnte jedoch die Beschwerde ab und bestätigte damit die Einschätzung des Amtes. Apples Betriebssysteme und der App-Store operieren auf komplexen, mehrseitigen Märkten, die die Interaktion verschiedener Nutzergruppen ermöglichen, wie Richter Wolfgang Kirchhoff betonte.
Entscheidend für die Einstufung durch das Amt ist nicht die aktuelle Bedrohung des Wettbewerbs, sondern das abstrakte Gefährdungspotenzial, das Apple fraglos innehat. Diese Entscheidung bietet eine solide Grundlage für das laufende Verfahren rund um Apples Tracking-Regelungen, bei denen untersucht wird, ob Drittanbieter benachteiligt werden, während hauseigene Apps bevorzugt werden.
Apple äußerte Unmut über das Urteil und betonte die harte Wettbewerbssituation in Deutschland, bei der der Schutz der Nutzerdaten im Zentrum stehe. Dennoch begrüßt das Bundeskartellamt den richterlichen Rückhalt für seine schärfere Missbrauchsaufsicht. Mit diesem Urteil sind nun alle Beschwerdeverfahren rund um die Einstufungen der Digital-Giganten abgeschlossen. Auch Amazon unterlag bereits im April dieses Jahres in einem vergleichbaren Verfahren vor dem Bundesgerichtshof.
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