KARLSRUHE / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Der Bundesgerichtshof (BGH) steht vor einer entscheidenden Entscheidung, die weitreichende Folgen für den Technologieriesen Apple und den digitalen Wettbewerb in Deutschland haben könnte.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe steht vor einer richtungsweisenden Entscheidung, die den digitalen Wettbewerb in Deutschland maßgeblich beeinflussen könnte. Im Zentrum steht die Frage, ob Apple eine marktübergreifende Bedeutung besitzt, was eine strengere Kontrolle durch das Bundeskartellamt nach sich ziehen könnte. Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die Geschäftspraktiken von Apple und anderen großen Technologiekonzernen haben.
Bereits 2023 hatte das Bundeskartellamt Apple als marktübergreifend bedeutend eingestuft, was Apple jedoch anfocht. Der Kartellsenat des BGH wird nun als erste und letzte Instanz über diese Einstufung entscheiden. Sollte der BGH die Einschätzung des Kartellamts bestätigen, könnten bestimmte Praktiken von Apple, insbesondere im Bereich des Trackings bei Drittanbieter-Apps, schneller unterbunden werden.
Die Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) im Jahr 2021 erlaubt es dem Bundeskartellamt, marktübergreifend bedeutende Digitalunternehmen ohne konkreten Verstoß strenger zu überwachen. Diese Unternehmen können so leichter für potenziell wettbewerbsgefährdende Praktiken zur Verantwortung gezogen werden. Zu den Kriterien, die zur Bewertung herangezogen werden, gehören die Dominanz auf mehreren Märkten, der Zugang zu wichtigen Ressourcen und Daten sowie die Beeinflussung des Marktzugangs für andere Unternehmen.
Apple steht dabei im Fokus der Wettbewerbshüter, da seine Regelung zum Tracking bei Drittanbieter-Apps als potenziell wettbewerbswidrig angesehen wird. Nutzer müssen hier explizit zustimmen, während dies bei Apple-eigenen Apps nicht erforderlich ist. Diese Praxis könnte andere Anbieter benachteiligen und Apple selbst bevorzugen, was ein Verbot dieser Praxis nach sich ziehen könnte.
Neben Apple wurden auch Alphabet, Meta, Amazon und Microsoft vom Bundeskartellamt als marktübergreifend bedeutend eingestuft. Während alle bis auf Apple diese Einstufung akzeptiert haben, scheiterte Amazon im April 2024 mit einer Beschwerde gegen die Entscheidung des Kartellamts. Diese Entwicklungen zeigen, dass die deutschen Wettbewerbshüter entschlossen sind, die Kontrolle über große Technologiekonzerne zu verstärken.
Die Entscheidung des BGH könnte nicht nur für Apple, sondern auch für die gesamte Technologiebranche von Bedeutung sein. Eine Bestätigung der Einstufung würde den Weg für eine strengere Überwachung und schnellere Verfahren gegen wettbewerbswidrige Praktiken ebnen. Dies könnte letztlich zu einem faireren Wettbewerb und mehr Innovationen im digitalen Markt führen.
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