SAN FRANCISCO / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – In einem bedeutenden Schritt für die Rechte von Autoren hat ein US-Bundesrichter entschieden, dass eine Urheberrechtsklage gegen Meta fortgesetzt werden kann. Diese Klage, die von prominenten Autoren wie Richard Kadrey, Sarah Silverman und Ta-Nehisi Coates eingereicht wurde, wirft Meta vor, ihre Bücher ohne Erlaubnis für das Training seiner Llama-KI-Modelle verwendet zu haben.

Die Klage gegen Meta, die von bekannten Autoren wie Richard Kadrey, Sarah Silverman und Ta-Nehisi Coates angestrengt wurde, hat in der Technologiebranche für Aufsehen gesorgt. Die Autoren behaupten, dass Meta ihre Bücher ohne Genehmigung genutzt hat, um seine Llama-KI-Modelle zu trainieren, und dabei die Urheberrechtsinformationen entfernt hat, um den Verstoß zu verschleiern. Diese Vorwürfe werfen ein Schlaglicht auf die Praktiken großer Technologieunternehmen im Umgang mit urheberrechtlich geschütztem Material.

Meta hat sich gegen die Vorwürfe verteidigt und argumentiert, dass das Training der KI-Modelle unter die Fair-Use-Doktrin fällt. Das Unternehmen forderte die Abweisung der Klage mit der Begründung, dass die Autoren nicht berechtigt seien, zu klagen. Der US-Bezirksrichter Vince Chhabria zeigte sich jedoch skeptisch gegenüber einer Abweisung und kritisierte gleichzeitig die “übertriebene” Rhetorik der Anwälte der Autoren.

In seiner Entscheidung stellte Richter Chhabria fest, dass die Behauptung der Urheberrechtsverletzung einen “offensichtlichen konkreten Schaden” darstellt, der für die Klageberechtigung ausreicht. Zudem hätten die Autoren ausreichend dargelegt, dass Meta absichtlich die Copyright-Management-Informationen entfernt habe, um die Urheberrechtsverletzung zu verbergen.

Interessanterweise hat der Richter jedoch die Ansprüche der Autoren im Zusammenhang mit dem California Comprehensive Computer Data Access and Fraud Act (CDAFA) abgewiesen, da die Autoren nicht behauptet hatten, dass Meta auf ihre Computer oder Server zugegriffen habe, sondern nur auf ihre Daten in Form von Büchern.

Diese Klage bietet einen seltenen Einblick in Metas Umgang mit Urheberrechten. Gerichtsdokumente der Kläger behaupten, dass Mark Zuckerberg dem Llama-Team die Erlaubnis erteilt habe, die Modelle mit urheberrechtlich geschützten Werken zu trainieren, und dass andere Meta-Teammitglieder die Verwendung rechtlich fragwürdiger Inhalte für das KI-Training diskutiert hätten.

Der Fall ist Teil einer Reihe von Klagen, die derzeit vor Gericht verhandelt werden und die Frage betreffen, wie KI-Modelle mit urheberrechtlich geschütztem Material trainiert werden dürfen. Neben der Klage gegen Meta gibt es auch eine Klage der New York Times gegen OpenAI, die ähnliche Fragen aufwirft.

Die Entscheidung des Richters, die Klage fortzusetzen, könnte weitreichende Auswirkungen auf die Technologiebranche haben, insbesondere auf die Art und Weise, wie Unternehmen KI-Modelle trainieren. Es bleibt abzuwarten, wie sich dieser Fall entwickeln wird und welche Präzedenzfälle er für zukünftige Urheberrechtsstreitigkeiten im Bereich der Künstlichen Intelligenz schaffen könnte.

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Urheberrechtsklage gegen Meta wegen KI-Training auf Basis von Büchern
Urheberrechtsklage gegen Meta wegen KI-Training auf Basis von Büchern (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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