MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Vor zwanzig Jahren begann ein Rechtsstreit, der die Grenzen der Pressefreiheit im digitalen Zeitalter neu definieren sollte. Der Heise-Verlag, bekannt für seine IT-Berichterstattung, sah sich mit einer Abmahnung der Musikindustrie konfrontiert, die letztlich bis zum Bundesgerichtshof führte.
Im Jahr 2005 erhielt der Heise-Verlag eine Abmahnung von acht großen Musikindustrie-Konzernen. Der Grund: Heise online hatte in einem Artikel über die Software AnyDVD einen Link zur Herstellerseite Slysoft gesetzt. Die Musikindustrie argumentierte, dass AnyDVD den Kopierschutz von DVDs umgehen könne und somit rechtswidrig sei. Durch das Setzen des Links habe Heise online die Verbreitung dieser Software unterstützt.
Der Verlag entschied sich, die Abmahnung nicht zu akzeptieren und den Fall vor Gericht zu bringen. Es ging um die grundsätzliche Frage, ob das Setzen von Hyperlinks im Rahmen der Pressefreiheit geschützt ist. Das Landgericht München entschied zunächst gegen Heise, indem es das Setzen des Links als unzulässig erklärte. Doch der Verlag ließ nicht locker und führte den Fall durch mehrere Instanzen.
Nach fünf Jahren und mehreren verlorenen Urteilen gelang es dem Heise-Verlag, den Fall vor den Bundesgerichtshof zu bringen. Am 14. Oktober 2010 entschied der BGH zugunsten von Heise. Das Gericht stellte klar, dass Hyperlinks im Rahmen der Presse- und Meinungsfreiheit gesetzt werden dürfen, wenn sie zur Ergänzung oder Belegung von Beiträgen dienen. Diese Entscheidung wurde als bedeutender Sieg für die Pressefreiheit gefeiert.
Die Musikindustrie legte daraufhin Verfassungsbeschwerde ein, die jedoch am 31. Januar 2012 vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt wurde. Damit war der Rechtsstreit endgültig beendet. Die Entscheidung des BGH wurde als klares Signal für die Bedeutung von Hyperlinks im digitalen Journalismus gewertet.
Dieser Fall hat nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Setzen von Links im Internet geklärt, sondern auch die Bedeutung der Pressefreiheit im digitalen Zeitalter unterstrichen. Hyperlinks sind ein essenzieller Bestandteil des World Wide Web und ermöglichen es, Informationen effizient und umfassend zu verbreiten. Der Erfolg von Heise online zeigt, dass es sich lohnt, für diese Prinzipien einzustehen.
- NIEDLICHER BEGLEITER: Eilik ist der ideale Begleiter für Kinder und Erwachsene, die Haustiere, Spiele und intelligente Roboter lieben. Mit vielen Emotionen, Bewegungen und interaktiven Funktionen.
- Die besten Bücher rund um KI & Robotik!
- Die besten KI-News kostenlos per eMail erhalten!
- Zur Startseite von IT BOLTWISE® für aktuelle KI-News!
- Service Directory für AI Adult Services erkunden!
- IT BOLTWISE® kostenlos auf Patreon unterstützen!
- Aktuelle KI-Jobs auf StepStone finden und bewerben!
Stellenangebote
Dual Studierende/r Künstliche Intelligenz (w/m/d) (B. Sc. / M. Sc.)
Head of AI System & Process Integration (m/w/d)
Senior Projektleiter Fokus Daten- und KI-Projekte (w/m/d) [F-DT 02376953]
Junior Produktmanager (m/w/d) Automatisierung & KI, Team InsurTech
- Die Zukunft von Mensch und MaschineIm neuen Buch des renommierten Zukunftsforschers und Technologie-Visionärs Ray Kurzweil wird eine faszinierende Vision der kommenden Jahre und Jahrzehnte entworfen – eine Welt, die von KI durchdrungen sein wird
- Künstliche Intelligenz: Expertenwissen gegen Hysterie Der renommierte Gehirnforscher, Psychiater und Bestseller-Autor Manfred Spitzer ist ein ausgewiesener Experte für neuronale Netze, auf denen KI aufbaut
- Obwohl Künstliche Intelligenz (KI) derzeit in aller Munde ist, setzen bislang nur wenige Unternehmen die Technologie wirklich erfolgreich ein
- Wie funktioniert Künstliche Intelligenz (KI) und gibt es Parallelen zum menschlichen Gehirn? Was sind die Gemeinsamkeiten von natürlicher und künstlicher Intelligenz, und was die Unterschiede? Ist das Gehirn nichts anderes als ein biologischer Computer? Was sind Neuronale Netze und wie kann der Begriff Deep Learning einfach erklärt werden?Seit der kognitiven Revolution Mitte des letzten Jahrhunderts sind KI und Hirnforschung eng miteinander verflochten
Du hast einen wertvollen Beitrag oder Kommentar zum Artikel "Heise online gewinnt Rechtsstreit gegen Musikindustrie nach sieben Jahren" für unsere Leser?
Es werden alle Kommentare moderiert!
Für eine offene Diskussion behalten wir uns vor, jeden Kommentar zu löschen, der nicht direkt auf das Thema abzielt oder nur den Zweck hat, Leser oder Autoren herabzuwürdigen.
Wir möchten, dass respektvoll miteinander kommuniziert wird, so als ob die Diskussion mit real anwesenden Personen geführt wird. Dies machen wir für den Großteil unserer Leser, der sachlich und konstruktiv über ein Thema sprechen möchte.
Du willst nichts verpassen?
Du möchtest über ähnliche News und Beiträge wie "Heise online gewinnt Rechtsstreit gegen Musikindustrie nach sieben Jahren" informiert werden? Neben der E-Mail-Benachrichtigung habt ihr auch die Möglichkeit, den Feed dieses Beitrags zu abonnieren. Wer natürlich alles lesen möchte, der sollte den RSS-Hauptfeed oder IT BOLTWISE® bei Google News wie auch bei Bing News abonnieren.
Nutze die deutsche Google-Suchmaschine für eine weitere Themenrecherche: »Heise online gewinnt Rechtsstreit gegen Musikindustrie nach sieben Jahren« bei Google Deutschland suchen und bei Google News recherchieren!