GRÖBENZELL / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Ein Einkauf in einer Aldi-Filiale endete für eine ältere Kundin mit einem Krankenhausaufenthalt, nachdem sie über eine Palette gestolpert war.



Ein alltäglicher Einkauf in einer Aldi-Filiale in Gröbenzell nahm für eine 70-jährige Kundin im April 2023 eine dramatische Wendung. Die Frau stürzte über eine Europalette, die im Gang mit Aktionsartikeln stand, und brach sich dabei den rechten Oberschenkel. Der Vorfall führte zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, bei der die Kundin Schmerzensgeld und weitere Kosten in Höhe von über 10.000 Euro von Aldi verlangte.

Der Fall landete vor dem Landgericht München II, wo die Klägerin argumentierte, dass ein Preiseinschub an der Palette eine Stolperfalle darstellte. Das Gericht wertete jedoch die Aufnahmen einer Überwachungskamera aus und kam zu dem Schluss, dass der Preiseinschub nicht überstand und somit keine Gefahr darstellte. Die Richter entschieden, dass Aldi nicht für den Unfall haftbar gemacht werden kann.

In der Urteilsbegründung betonte das Gericht, dass eine hundertprozentige Sicherheit in einem Supermarkt nicht erwartet werden könne. Diese Entscheidung wirft ein Licht auf die Herausforderungen, mit denen Einzelhändler konfrontiert sind, wenn es um die Sicherheit ihrer Kunden geht. Während Supermärkte bestrebt sind, ein sicheres Einkaufserlebnis zu bieten, bleibt ein gewisses Restrisiko bestehen.

Der Fall verdeutlicht auch die rechtlichen Hürden, die Kunden überwinden müssen, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. In Deutschland müssen Kläger nachweisen, dass der Betreiber einer Einrichtung fahrlässig gehandelt hat, um erfolgreich zu sein. Dies erfordert oft detaillierte Beweise und kann für Betroffene eine erhebliche Belastung darstellen.

Ein weiterer Aspekt ist die Rolle der Überwachungstechnologie in solchen Fällen. Die Aufnahmen der Überwachungskamera spielten eine entscheidende Rolle bei der Klärung der Ereignisse und der Entlastung von Aldi. Dies zeigt, wie wichtig es für Unternehmen ist, moderne Technologien zur Dokumentation und Analyse von Vorfällen zu nutzen.

Für die betroffene Kundin bleibt der Vorfall ein schmerzhaftes Erlebnis, das nicht nur körperliche, sondern auch rechtliche und emotionale Herausforderungen mit sich brachte. Der Fall könnte jedoch auch als Präzedenzfall dienen, der die Diskussion über Sicherheitsstandards in Einzelhandelsgeschäften weiter anheizt.

Insgesamt zeigt der Vorfall, dass trotz aller Bemühungen um Sicherheit im Einzelhandel immer noch unvorhergesehene Unfälle passieren können. Es bleibt abzuwarten, ob dieser Fall zu einer Überprüfung der Sicherheitsrichtlinien in Supermärkten führen wird und welche Maßnahmen ergriffen werden könnten, um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.

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Gericht entscheidet: Aldi muss nach Sturz einer Kundin nicht zahlen
Gericht entscheidet: Aldi muss nach Sturz einer Kundin nicht zahlen (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)

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