LUXEMBURG / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat kürzlich ein Urteil gefällt, das erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftspraktiken von Versandapotheken in der EU haben könnte. Im Zentrum der Entscheidung steht die Zulässigkeit bestimmter Rabattaktionen, die von Online-Apotheken wie Docmorris angeboten werden.
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Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass bestimmte Rabattaktionen von Versandapotheken unzulässig sind, was weitreichende Konsequenzen für den Online-Arzneimittelmarkt haben könnte. Diese Entscheidung betrifft insbesondere die Preiswerbung für verschreibungspflichtige Medikamente, die bisher von Apotheken wie Docmorris genutzt wurde, um Kunden zu gewinnen.
Docmorris, eine der bekanntesten Online-Apotheken, hatte in der Vergangenheit mit Gutscheinen geworben, die bei Folgekauf eingelöst werden konnten. Diese Praxis wurde nun vom EuGH eingeschränkt, da sie gegen die Preisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel verstoßen könnte. Die EU-Mitgliedsstaaten haben nun die Möglichkeit, solche Werbeaktionen zu verbieten, wenn die Gutscheine auch für rezeptfreie Medikamente eingelöst werden können.
Der Hintergrund des Urteils ist ein langjähriger Rechtsstreit zwischen Docmorris und der Apothekerkammer Nordrhein. Diese hatte in den Jahren 2012 bis 2015 mehrfach gegen die Rabattaktionen von Docmorris vorgegangen, da sie diese als Verstoß gegen die Preisbindung ansah. Im Jahr 2016 hatte der EuGH jedoch entschieden, dass eine starre Preisbindung gegen das Unionsrecht verstoße, was Docmorris dazu veranlasste, die Apothekerkammer auf Schadenersatz zu verklagen.
Die Apothekerkammer Nordrhein sieht sich durch das aktuelle Urteil bestätigt. Armin Hoffmann, Präsident der Bundesapothekerkammer, betonte die Bedeutung der Entscheidung für die Apotheken vor Ort, die seiner Meinung nach die einzige Garantie für eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung darstellen. Die Entscheidung des EuGH könnte somit den stationären Apotheken zugutekommen, indem sie den Wettbewerb mit Online-Anbietern reguliert.
Die Aktien von Online-Apotheken reagierten negativ auf das Urteil. Docmorris verzeichnete einen Rückgang von 11 Prozent auf 20,18 Schweizer Franken. Dies zeigt die Unsicherheit der Investoren hinsichtlich der zukünftigen Geschäftspraktiken von Versandapotheken in der EU.
Nun liegt es am Bundesgerichtshof, über die Revision der Apothekerkammer Nordrhein zu entscheiden. Die Verhandlung ist für den 7. Mai angesetzt. Diese Entscheidung könnte weitere Klarheit darüber bringen, wie sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für Versandapotheken in Deutschland und der EU entwickeln werden.
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