BRÜSSEL / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die EU-Kommission hat eine wichtige Entscheidung im Streit zwischen Lufthansa und Condor getroffen, indem sie die einstweilige Anordnung zurückzog, die Lufthansa daran hinderte, den Zubringervertrag mit Condor zu kündigen. Diese Entwicklung markiert jedoch nur einen Teilerfolg für Lufthansa, da die Kommission weiterhin das transatlantische Joint Venture mit United Airlines und Air Canada untersucht.



Die Entscheidung der EU-Kommission, die einstweilige Anordnung gegen die Lufthansa zurückzuziehen, hat in der Luftfahrtbranche für Aufsehen gesorgt. Ursprünglich hatte die Kommission eingegriffen, um den Wettbewerb auf der Strecke Frankfurt – New York zu schützen, da sie befürchtete, dass Condor ohne den Zubringervertrag nicht in der Lage sein könnte, diese Strecke nachhaltig zu bedienen. Diese Sorge um den Wettbewerb bleibt jedoch bestehen, da die Kommission weiterhin das transatlantische Joint Venture A++ unter die Lupe nimmt.

Das Joint Venture zwischen Lufthansa, United Airlines und Air Canada umfasst eine enge Zusammenarbeit bei der Planung, Preissetzung und Vermarktung von Flügen zwischen Europa und Nordamerika. Diese Art der Kooperation könnte gegen EU-Wettbewerbsregeln verstoßen, weshalb die Kommission die Vereinbarkeit mit diesen Regeln prüft. Für Lufthansa bedeutet dies, dass sie trotz des Rückzugs der Anordnung weiterhin unter Beobachtung steht.

Condor, der Ferienflieger, der im Zentrum dieses Streits steht, sucht derweil nach einer außergerichtlichen Lösung mit Lufthansa. Ein Sprecher von Condor betonte, dass man weiterhin in konstruktiven Gesprächen sei, um eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden. Diese Gespräche sind notwendig, da die Verfahren vor dem Kartellamt und der Europäischen Kommission noch länger dauern könnten.

Die Lufthansa Group zeigte sich erfreut über die Entscheidung der EU-Kommission und sieht ihre Rechtsauffassung bestätigt. Dennoch bleibt die Unsicherheit bestehen, da die Untersuchung des Joint Ventures fortgesetzt wird. Diese Untersuchung könnte weitreichende Auswirkungen auf die strategische Ausrichtung der Lufthansa Group im transatlantischen Geschäft haben.

Die enge Zusammenarbeit im Rahmen des Joint Ventures ermöglicht es den beteiligten Fluggesellschaften, ihre Ressourcen effizienter zu nutzen und den Passagieren ein breiteres Angebot an Flügen zu bieten. Allerdings könnte dies auch zu einer Einschränkung des Wettbewerbs führen, was die EU-Kommission verhindern möchte. Die Entscheidung über die Zukunft des Joint Ventures wird daher mit Spannung erwartet.

In der Luftfahrtbranche wird die Untersuchung der EU-Kommission genau beobachtet. Experten sind sich einig, dass die Ergebnisse dieser Untersuchung weitreichende Folgen für die gesamte Branche haben könnten. Sollte die Kommission zu dem Schluss kommen, dass das Joint Venture gegen Wettbewerbsregeln verstößt, könnte dies zu einer Neuausrichtung der transatlantischen Flugrouten führen.

Die Zukunft des transatlantischen Luftverkehrs hängt somit auch von den Entscheidungen der EU-Kommission ab. Während die Lufthansa Group auf eine positive Entscheidung hofft, bleibt die Konkurrenz wachsam und bereit, von möglichen Veränderungen zu profitieren. Die kommenden Monate werden zeigen, wie sich die Situation entwickelt und welche Auswirkungen dies auf den internationalen Luftverkehr haben wird.

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EU-Kommission zieht Anordnung gegen Lufthansa zurück, untersucht aber weiter Joint Venture
EU-Kommission zieht Anordnung gegen Lufthansa zurück, untersucht aber weiter Joint Venture (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)

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