BRÜSSEL / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die Europäische Kommission hat eine bedeutende Anpassung ihrer Unternehmensvorschriften für Nachhaltigkeit angekündigt, die sowohl in der Wirtschaft als auch bei Umweltschützern für Aufsehen sorgt.
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Die Europäische Kommission hat kürzlich eine bedeutende Änderung ihrer Nachhaltigkeitsvorschriften für Unternehmen bekannt gegeben. Diese Entscheidung hat sowohl in der Wirtschaft als auch bei Umweltschützern für Aufsehen gesorgt. Die Anpassung betrifft insbesondere die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), die beide als zentrale Elemente der EU-Nachhaltigkeitsstrategie gelten.
Ein zentraler Punkt der Diskussion ist die sogenannte doppelte Materialität, die in der CSRD erhalten bleibt. Diese erlaubt es Unternehmen, sowohl finanzielle als auch nicht-finanzielle Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit zu berichten. Kritiker bemängeln jedoch, dass die Reduzierung des Anwendungsbereichs der Richtlinie die Fähigkeit der EU schwächen könnte, Kapital für den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft anzuziehen.
Beate Beller von Global Witness kritisierte die Entscheidung scharf und bezeichnete sie als einen Angriff auf die eigene Nachhaltigkeitsagenda der Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Sie sieht darin einen Rückschritt in den Bemühungen, Unternehmen stärker in die Verantwortung für ihre Umwelt- und Sozialauswirkungen zu nehmen.
Demgegenüber verteidigte Maria Luís Albuquerque, Kommissarin für Finanzdienstleistungen, die Entscheidung. Sie betonte, dass die neuen Regelungen nicht als Deregulierung zu verstehen seien. Vielmehr gehe es darum, den Unternehmen die Möglichkeit zu geben, freiwillig zu berichten, was die Berichterstattung effizienter und weniger kostspielig mache.
Valdis Dombrovskis, Kommissar für Vereinfachung, unterstrich, dass die Vereinfachungsagenda der EU nicht als Deregulierung missverstanden werden dürfe. Die Ziele des Europäischen Green Deals blieben unverändert, und die neuen Regelungen sollen helfen, diese effizienter zu erreichen.
Die neuen Vorschläge müssen nun vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU genehmigt werden, bevor sie in Kraft treten können. Diese Entwicklungen werden mit Spannung verfolgt, da sie weitreichende Auswirkungen auf die Art und Weise haben könnten, wie Unternehmen in der EU über ihre Nachhaltigkeitspraktiken berichten.
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