BRÜSSEL / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Seit dem 2. Februar sind Unternehmen in der EU verpflichtet, ihren Mitarbeitern Schulungen im Umgang mit Künstlicher Intelligenz anzubieten. Diese Anforderung ist Teil des EU AI Acts, der darauf abzielt, den sicheren und verantwortungsvollen Einsatz von KI-Systemen zu gewährleisten.
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Die Einführung des EU AI Acts markiert einen bedeutenden Schritt in der Regulierung von Künstlicher Intelligenz innerhalb der Europäischen Union. Seit dem 2. Februar sind Unternehmen verpflichtet, ihren Mitarbeitern Schulungen anzubieten, um sicherzustellen, dass diese in der Lage sind, KI-Systeme sicher und effektiv zu nutzen. Diese Vorschrift zielt darauf ab, die Kompetenz der Mitarbeiter im Umgang mit KI zu stärken und so die Risiken zu minimieren, die mit dem Einsatz solcher Technologien verbunden sind.
Der EU AI Act verbietet ausdrücklich KI-Systeme, die ein inakzeptables Risiko darstellen. Dazu gehören Systeme, die fundamentale Rechte und die Menschenwürde gefährden, wie etwa solche zur unterschwelligen Manipulation oder Täuschung. Auch Social-Scoring-Systeme und die Erstellung von Gesichtserkennungs-Datenbanken sind untersagt. Die Sanktionen bei Verstößen gegen diese Vorschriften sind erheblich und können bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen.
Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie nicht nur die technischen Anforderungen der Verordnung erfüllen müssen, sondern auch sicherstellen müssen, dass ihre Mitarbeiter über die notwendigen Kenntnisse verfügen, um KI-Systeme verantwortungsvoll zu nutzen. Die Schulungen sollten idealerweise auf die spezifischen Bedürfnisse und Vorkenntnisse der Mitarbeiter zugeschnitten sein. Ein modulares Schulungskonzept, das verschiedene Zielgruppen im Unternehmen berücksichtigt, kann hier von Vorteil sein.
Obwohl die Verordnung keine konkreten Vorgaben zur Häufigkeit und zum Umfang der Schulungen macht, wird empfohlen, dass Mitarbeiter, die regelmäßig mit KI-Systemen arbeiten, häufiger geschult werden. Für Mitarbeiter, die KI nur gelegentlich nutzen, könnte eine jährliche Schulung ausreichend sein. Wichtig ist, dass die durchgeführten Schulungsmaßnahmen dokumentiert werden, um die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nachweisen zu können.
Unternehmen, die ihrer Schulungspflicht nicht nachkommen, drohen zwar keine direkten Bußgelder, jedoch könnten rechtliche Konsequenzen folgen, wenn durch unzureichend geschulte Mitarbeiter Schäden entstehen. Dies könnte als Verletzung der allgemeinen Sorgfaltspflicht gewertet werden und zu Haftungsansprüchen führen. Daher sollten Unternehmen die Anforderungen des EU AI Acts ernst nehmen und entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Die Einführung des EU AI Acts stellt einen wichtigen Meilenstein in der Regulierung von Künstlicher Intelligenz dar und unterstreicht die Bedeutung von Schulungen im Umgang mit dieser Technologie. Unternehmen sind nun gefordert, ihre Mitarbeiter entsprechend zu schulen und so einen verantwortungsvollen Einsatz von KI-Systemen zu gewährleisten.
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