MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Der Datenschutz im digitalen Zeitalter steht erneut im Fokus, nachdem ein Bürgerrechtler vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen Teilerfolg erzielte, der jedoch bislang ohne praktische Umsetzung bleibt.
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Der Schutz persönlicher Daten im digitalen Raum ist ein Thema, das immer wieder für Diskussionen sorgt. Besonders im Fokus steht aktuell das Handelsregister-Portal handelsregister.de, das seit August 2022 die uneingeschränkte Einsichtnahme in Vereins-, Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister ermöglicht. Diese Transparenz stößt jedoch nicht bei allen auf Zustimmung, da auch sensible persönliche Daten frei zugänglich sind.
Thilo Weichert, ehemaliger Datenschutzbeauftragter von Schleswig-Holstein, kämpfte vor dem Bundesgerichtshof (BGH) für die Beschränkung der Einsichtnahme in seine Daten. Im Juni 2024 wurde ihm in einem wegweisenden Urteil das Recht zugesprochen, dass seine Daten nur noch eingeschränkt einsehbar sein sollen. Doch trotz dieses juristischen Erfolgs sind seine Daten weiterhin ohne Einschränkungen abrufbar.
Die Ursache für diese Diskrepanz liegt in einem Kompetenzwirrwarr zwischen Bund und Ländern sowie in technischen Herausforderungen. Die Justizverwaltung ist bislang nicht in der Lage, die Anordnung des BGH technisch umzusetzen. Weichert zeigt sich enttäuscht über die mangelnde Umsetzung und kritisiert die fehlende Transparenz der staatlichen Stellen.
Bereits im Dezember 2022 hatte Weichert in einem Rechtsgutachten die voraussetzungslose Veröffentlichung von sensiblen Daten als verfassungs- und europarechtlich fragwürdig eingestuft. Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD), deren Vorsitzender er von 1993 bis 2004 war, startete daraufhin eine Kampagne gegen diese Praxis.
Der BGH-Entscheid sieht vor, dass die umstrittenen Informationen nur noch bei einem glaubhaft gemachten berechtigten Interesse übermittelt werden dürfen. Doch die technische Umsetzung dieser Vorgabe scheitert bislang an den fehlenden Möglichkeiten des zuständigen Registergerichts.
Weichert hat sich wiederholt beim Amtsgericht Bonn beschwert, das ihm jedoch nur vage Erklärungen und Verweise auf technische Schwierigkeiten lieferte. Diese Situation wirft ein Schlaglicht auf die Herausforderungen der Digitalisierung im öffentlichen Sektor, wo technische Infrastruktur und rechtliche Vorgaben oft nicht im Einklang stehen.
Die Debatte um den Datenschutz im Handelsregister zeigt, wie wichtig es ist, technische Lösungen zu finden, die den rechtlichen Anforderungen gerecht werden. Nur so kann das Vertrauen der Bürger in den Schutz ihrer persönlichen Daten gestärkt werden.
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