BERLIN / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, die Einführung digitaler Pflegeanwendungen (DiPA) zu erleichtern, um die Versorgung pflegebedürftiger Menschen zu verbessern. Trotz der bereits bestehenden digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), die als Apps auf Rezept weit verbreitet sind, bleibt das offizielle Verzeichnis für DiPA bislang leer. Dies liegt vor allem an den hohen Kosten für den Nachweis des pflegerischen Nutzens, die durch den gedeckelten Leistungsbetrag nicht gedeckt werden können.
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Die Bundesregierung hat erkannt, dass digitale Pflegeanwendungen (DiPA) eine wichtige Rolle bei der Unterstützung pflegebedürftiger Menschen spielen können. Diese Anwendungen sollen helfen, die Selbstständigkeit und Fähigkeiten der Betroffenen zu fördern und das Risiko von Stürzen zu verringern. Bereits 2021 wurde ein Gesetzentwurf zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege verabschiedet, der den Weg für solche Apps ebnen sollte. Dennoch ist das offizielle Verzeichnis für DiPA bis heute leer, während digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) bereits in großer Zahl verfügbar sind.
Ein wesentlicher Grund für diese Diskrepanz sind die hohen Kosten, die für den Nachweis des pflegerischen Nutzens einer DiPA anfallen. Diese Kosten können aufgrund des gedeckelten Leistungsbetrags von 53 Euro pro Monat nicht refinanziert werden. Um diesem Problem zu begegnen, gibt es Forderungen nach einem Erprobungsjahr für DiPA, ähnlich wie es bei DiGA der Fall ist. Die Bundesregierung hat dieses Anliegen in modifizierter Form in ihrem Entwurf für ein Pflegekompetenzgesetz aufgegriffen.
Der Entwurf sieht vor, den Leistungsbetrag für Pflege-Apps und ergänzende Unterstützungsleistungen auf monatlich bis zu 70 Euro zu erhöhen. Zudem sollen die Vergütungsverhandlungen zwischen Herstellern und Kostenträgern parallel zum Eintrag der DiPA im Verzeichnis stattfinden, um den Prozess zu beschleunigen. Ein Beschluss des Entwurfs durch den Bundestag vor der Neuwahl ist jedoch nicht mehr zu erwarten, weshalb das Bundesgesundheitsministerium empfiehlt, den Vorschlag in der kommenden Legislaturperiode erneut aufzugreifen.
Die bisherigen Erfahrungen mit digitalen Gesundheitsanwendungen zeigen, dass der Nachweis positiver Versorgungseffekte oft schwierig ist. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) äußerte sich ernüchtert über die bisherigen Ergebnisse, da für die Mehrheit der Apps auf Rezept keine positiven Effekte nachgewiesen werden konnten. Dennoch betont das Bundesgesundheitsministerium, dass ein Nachweis des pflegerischen Nutzens für die Finanzierung der DiPA aus Mitteln der Solidargemeinschaft der Pflegeversicherten unerlässlich bleibt.
Um eine Lösung zu erarbeiten, hat die Bundesregierung Anfang 2024 Fachgespräche mit den betroffenen Interessensvertretern geführt. Ziel ist es, die Einführung und Nutzung von DiPA zu erleichtern und gleichzeitig sicherzustellen, dass diese Anwendungen tatsächlich einen Mehrwert für die Pflegebedürftigen bieten. Die Diskussionen konzentrieren sich darauf, wie die Kosten für den Nachweis des Nutzens gesenkt und die Prozesse effizienter gestaltet werden können.
Die Einführung digitaler Pflegeanwendungen könnte einen bedeutenden Fortschritt für das deutsche Gesundheitswesen darstellen, indem sie die Pflegequalität verbessert und die Belastung der Pflegekräfte verringert. Dennoch bleibt abzuwarten, wie schnell und effektiv die geplanten Maßnahmen umgesetzt werden können. Die kommenden Jahre werden zeigen, ob die DiPA das Potenzial haben, die Pflege in Deutschland nachhaltig zu verändern.
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