MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – In einem wegweisenden Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass bei Reiserücktritten während der Corona-Pandemie nur die Umstände zum Zeitpunkt des Rücktritts relevant sind. Diese Entscheidung bringt Klarheit in eine rechtlich umstrittene Frage, die viele Reisende und Reiseveranstalter gleichermaßen betrifft.



Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich ein Urteil gefällt, das für Reisende und Reiseveranstalter von großer Bedeutung ist. In Zeiten der Corona-Pandemie war es häufig unklar, welche Umstände bei einem Reiserücktritt berücksichtigt werden sollten. Der BGH hat nun klargestellt, dass nur die Umstände zum Zeitpunkt des Rücktritts relevant sind, nicht aber nachträglich verhängte Einreiseverbote oder Reiseabsagen.

Diese Entscheidung basiert auf einer vorherigen Bewertung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH), der im Februar 2024 entschied, dass nach der EU-Pauschalreiserichtlinie allein die Situation beim Rücktritt entscheidend ist. Der BGH hat daraufhin die Berufungsurteile aufgehoben und die Fälle zur Neubewertung an die Landgerichte zurückverwiesen.

In den verhandelten Fällen ging es um Pauschalreisen, die ursprünglich für das Jahr 2020 geplant waren. Ein Kläger wollte nach Japan reisen, während andere Reisen nach Mallorca und eine Ostseekreuzfahrt geplant hatten. Alle Reisen wurden nach Beginn der Pandemie storniert, was zu Forderungen nach Rückzahlungen der Anzahlungen und Stornokosten führte.

Die Landgerichte müssen nun klären, ob zum Zeitpunkt des Rücktritts eine hinreichende Wahrscheinlichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung durch die Pandemie bestand. Besonders im Fall der Japanreise kritisierte der BGH die bisherige Urteilsbegründung als unzureichend. Es muss geprüft werden, ob die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie ausreichend waren, um eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise zu rechtfertigen.

Diese Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf die Reisebranche. Sie schafft Klarheit für zukünftige Fälle und gibt sowohl Reisenden als auch Veranstaltern eine rechtliche Grundlage, auf der sie sich stützen können. Die Branche muss sich nun auf diese neue Rechtslage einstellen und ihre Verträge und Stornobedingungen entsprechend anpassen.

Experten sehen in diesem Urteil einen wichtigen Schritt zur Harmonisierung der Rechtsprechung in Europa. Es wird erwartet, dass auch andere europäische Länder ähnliche Entscheidungen treffen werden, um eine einheitliche Handhabung von Reiserücktritten während der Pandemie zu gewährleisten.

Für die Zukunft bedeutet dies, dass Reisende bei der Buchung von Reisen während unsicherer Zeiten besonders auf die Bedingungen achten sollten. Reiseveranstalter hingegen müssen sicherstellen, dass ihre Vertragsbedingungen klar und transparent sind, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

BGH-Urteil klärt Reiserücktritte während der Pandemie
BGH-Urteil klärt Reiserücktritte während der Pandemie (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)

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