MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Der Sanierungsplan des Batterieherstellers Varta, der vorsieht, das Grundkapital auf null zu setzen, stößt auf erheblichen Widerstand. Die Anlegergemeinschaft SdK kritisiert, dass freie Aktionäre von Investitionen ausgeschlossen werden und plant eine Verfassungsbeschwerde.



Der umstrittene Sanierungsplan von Varta, der das Grundkapital des Unternehmens auf null setzen soll, hat in der Finanzwelt für Aufsehen gesorgt. Die Anlegergemeinschaft SdK (Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger) äußert scharfe Kritik an diesem Vorgehen, da es die freien Aktionäre von zukünftigen Investitionen ausschließt. Besonders problematisch ist, dass neue Aktien ausschließlich dem Mehrheitseigner Michael Tojner und der Firma Porsche angeboten werden sollen, die jeweils bereit sind, 30 Millionen Euro zu investieren.

Die Entscheidung des Landgerichts Stuttgart, alle Einwände gegen den Sanierungsplan abzuweisen und keine weiteren Beschwerden zuzulassen, hat die SdK enttäuscht. Anwalt Markus Kienle kritisierte das aktuelle Rechtsmittelsystem scharf und kündigte an, eine Verfassungsbeschwerde vorzubereiten. Die SdK bemängelt, dass das Gericht wesentliche verfassungsrechtliche Bedenken nicht aufgegriffen habe.

Der Sanierungsplan basiert auf dem StaRUG-Gesetz, das eine reibungslose Restrukturierung krisengeplagter Unternehmen ermöglichen soll. Kritiker argumentieren jedoch, dass dieses Gesetz in der Praxis freie Aktionäre benachteiligt, wie es bereits im Fall des Autozulieferers Leoni zu beobachten war. Dort gingen die freien Aktionäre ebenfalls leer aus.

Ein weiterer Kritikpunkt ist der geplante Schuldenschnitt und die Entnahme von der Börse ohne Ausgleich für die Aktionäre. Diese Maßnahmen könnten das Vertrauen in den Kapitalmarkt nachhaltig beschädigen, da sie die Rechte der Minderheitsaktionäre erheblich einschränken.

Die Pläne von Varta werfen auch Fragen zur Rolle von Großinvestoren in der Unternehmenssanierung auf. Während Tojner und Porsche von der Ausgabe neuer Aktien profitieren könnten, bleiben die freien Aktionäre außen vor. Dies könnte zu einer weiteren Konzentration der Macht in den Händen weniger Investoren führen.

In der Finanzwelt wird die Situation bei Varta aufmerksam verfolgt. Experten warnen davor, dass ähnliche Fälle in Zukunft häufiger auftreten könnten, wenn das StaRUG-Gesetz nicht reformiert wird. Die Diskussion um die Rechte der Aktionäre und die Verantwortung der Gerichte wird daher weiter an Bedeutung gewinnen.

Die SdK hofft, mit ihrer Verfassungsbeschwerde ein Umdenken zu bewirken und die Rechte der freien Aktionäre zu stärken. Ob dies gelingt, bleibt abzuwarten, doch die Debatte um den Varta-Sanierungsplan hat bereits jetzt weitreichende Implikationen für den deutschen Kapitalmarkt.

Kritik an Varta-Sanierungsplan: Anlegergemeinschaft plant Verfassungsbeschwerde
Kritik an Varta-Sanierungsplan: Anlegergemeinschaft plant Verfassungsbeschwerde (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)
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