STUTTGART / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat rechtliche Schritte gegen die Discounter Lidl und Penny eingeleitet. Der Vorwurf: Intransparente Rabattwerbung in den Apps der Unternehmen, die gegen die Preisangabenverordnung verstoßen könnte.
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Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat eine Klage gegen die Discounter Lidl und Penny eingereicht. Im Zentrum der Kritik steht die undurchsichtige Rabattwerbung in den Apps der Unternehmen, die möglicherweise gegen die Preisangabenverordnung verstößt. Diese Verordnung schreibt vor, dass Preise transparent und für alle Kunden nachvollziehbar sein müssen, unabhängig davon, ob sie eine App nutzen oder nicht.
Gabriele Bernhardt, Leiterin der Stabsstelle Recht bei der Verbraucherzentrale, betont, dass die Preisangaben in Verkaufsstellen, auf Werbeplakaten und in Handzetteln für alle Kunden gleich sein müssen. Die aktuelle Praxis der Discounter, App-Nutzern spezielle Preise zu präsentieren, ohne den regulären Gesamt- oder Grundpreis offenzulegen, sei nach Ansicht der Verbraucherschützer rechtswidrig.
Die Beschwerden über mangelnde Preistransparenz häufen sich, und die Verbraucherzentrale prüft derzeit auch rechtliche Schritte gegen Rewe und Netto. Während Penny erklärt, dass bisher keine Klageschrift eingegangen sei und daher keine Stellungnahme abgegeben werden könne, verzichtet Lidl auf Kommentare zu laufenden Verfahren. Die Klagen gegen Lidl und Penny sind an den Landgerichten in Heilbronn und Köln anhängig.
Die Nutzung von Apps stellt für Kunden und Unternehmen ein Tauschgeschäft dar: Kunden profitieren von exklusiven Vorteilen bei Registrierung und Datenfreigabe, während Unternehmen Zugang zu wertvollen Kundendaten erhalten. Diese Praxis wirft jedoch Fragen zur Transparenz und Fairness auf, insbesondere wenn die Preisangaben nicht klar kommuniziert werden.
Die rechtlichen Schritte der Verbraucherzentrale könnten weitreichende Auswirkungen auf die Werbestrategien der Discounter haben. Sollten die Gerichte zugunsten der Verbraucherschützer entscheiden, müssten die Unternehmen ihre Preisangaben möglicherweise grundlegend überarbeiten, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
In der Vergangenheit gab es bereits ähnliche Fälle, in denen Unternehmen ihre Preisstrategien anpassen mussten, um den Anforderungen der Preisangabenverordnung gerecht zu werden. Diese Entwicklungen zeigen, dass Transparenz und Fairness im Handel zunehmend an Bedeutung gewinnen, insbesondere im digitalen Zeitalter, in dem Apps und Online-Plattformen eine zentrale Rolle spielen.
Die Verbraucherzentrale hofft, mit ihren Klagen ein Zeichen für mehr Transparenz im Handel zu setzen und die Rechte der Verbraucher zu stärken. Die kommenden Monate werden zeigen, wie die Gerichte entscheiden und welche Konsequenzen dies für die betroffenen Unternehmen haben wird.
Ergänzungen und Infos bitte an die Redaktion per eMail an de-info[at]it-boltwise.de. Bitte vergiss nicht in deiner eMail die Artikel-Headline zu nennen: "Verbraucherschützer klagen gegen intransparente Rabattwerbung bei Discountern".
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