Bybit stellt Krypto-Dienste in Frankreich bis 2025 ein
       
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PARIS / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die zunehmende regulatorische Kontrolle durch die französischen Finanzbehörden zwingt die globale Kryptowährungsbörse Bybit dazu, ihre Dienste in Frankreich einzustellen. Ab dem 8. Januar 2025 wird Bybit keine Abhebungs- und Verwahrungsdienste mehr für französische Nutzer anbieten.



Die Entscheidung von Bybit, ihre Krypto-Dienste in Frankreich einzustellen, kommt nicht überraschend angesichts der verschärften regulatorischen Anforderungen, die von den französischen Finanzbehörden eingeführt wurden. Die Nutzer werden aufgefordert, ihre Gelder vor dem Stichtag abzuheben, um Komplikationen bei der Kontozugänglichkeit oder bei Überweisungen zu vermeiden. Unbeanspruchte Vermögenswerte, die 10 USD Coin übersteigen, werden an Coinhouse, einen lizenzierten Krypto-Verwahrer in Frankreich, übertragen.

Für Konten mit einem Guthaben unter 10 USDC erhebt Bybit eine Beendigungsgebühr in Höhe von 10 USDC, die von den verfügbaren Vermögenswerten abgezogen wird. Diese Maßnahme spiegelt den zunehmenden Druck wider, dem globale Krypto-Börsen ausgesetzt sind, da viele Rechtsordnungen versuchen, die Kontrolle über Kryptowährungen zu verschärfen.

Nach dem Stichtag werden die Übertragungen an Coinhouse beginnen, was vorübergehend zu einem Stopp der Abhebungen führen wird. Dieser Prozess soll bis zum 16. Januar 2025 andauern. Französische Nutzer mit einem verifizierten Coinhouse-Konto werden ihre Vermögenswerte kurz nach dem 16. Januar gutgeschrieben bekommen, sofern ihre Kontodaten mit ihrer Bybit-Identität übereinstimmen.

Nutzer ohne Coinhouse-Konto müssen sich registrieren und einen vollständigen Know Your Customer (KYC)-Verifizierungsprozess durchlaufen, um auf ihre Gelder zugreifen zu können. Bybit hat klargestellt, dass es keine Gebühren für die Umwandlung von Vermögenswerten in USDC oder für die Überweisung von Geldern an Coinhouse geben wird.

Unverifizierte Coinhouse-Konten werden jedoch eine Verwahrungsgebühr von 0,16% des Vermögenswerts oder 1 USDC pro Monat – je nachdem, welcher Betrag höher ist – bis zur erfolgreichen KYC-Verifizierung erheben. Die Verwahrungsgebühr wird monatlich am ersten Tag jedes Monats erhoben, wobei die erste Gebühr am Tag der Übertragung der Vermögenswerte an Coinhouse anfällt.

Frankreich hat sein regulatorisches Rahmenwerk für Anbieter von Kryptowährungsdiensten intensiviert, um den Verbraucherschutz und die finanzielle Stabilität zu verbessern. Im Dezember 2022 schlug die Finanzkommission des französischen Senats vor, die obligatorische Lizenzierung für Krypto-Unternehmen zu beschleunigen, um die Option zu eliminieren, Krypto-Finanzdienstleistungen ohne vollständige Genehmigung bis 2026 zu betreiben.

Bybit stellt Krypto-Dienste in Frankreich bis 2025 ein
Bybit stellt Krypto-Dienste in Frankreich bis 2025 ein (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)
Hinweis: Teile dieses Textes könnten mithilfe Künstlicher Intelligenz generiert worden sein.



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