MÜNCHEN / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Kreditvermittler Maxda (Werbeslogan: „…auch ohne Schufa“) hat von 2010 bis 2017 von rund 157.000 Kunden insgesamt etwa 30 Millionen Euro zu Unrecht kassiert. Der Hauptverantwortliche ist per Strafbefehl rechtskräftig wegen gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft in Kaiserslautern ermittelte gegen mehrere Verantwortliche des Online-Kreditvermittlers Maxda. Gegen den 71-jährigen Hauptverdächtigen beantragte die Staatsanwaltschaft schließlich aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Strafverfolgern, dem Angeklagten und seinen Verteidigern und dem Gericht den Erlass von zwei Strafbefehlen wegen gewerbsmäßigem Betrugs in rund 105.000 wie auch in 52.000 Fällen. Die erließ das Amtsgericht Kaiserslautern. Es verhängte eine Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldstrafe in Millionenhöhe.
Außerdem ordnete der zuständige Richter die Einziehung von insgesamt 30 Millionen Euro ein, welche das Unternehmen Maxda nach den Ermittlungen zu Unrecht kassiert hat. Alle Opfer des Maxda-Betrugs sind im Strafbefehl namentlich genannt und es ist auch angegeben, um wie viel Geld Maxda sie jeweils betrogen hat. Maxda-Kunden erhalten Geld zurück: Geschädigte können sich an die Staatsanwaltschaft wenden, diese schaut im jeweiligen Strafbefehl, ob und wie viel Geld dem jeweiligen Kunden zusteht und bereitet die Überweisung des Betrags auf das angegebene Konto vor.
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